Der Landkreis Lörrach weist darauf hin, dass die Landesstraße 131 zwischen Neunenweg und Hinterheubronn (Kleines Wiesental) bis spätestens 22. Mai ausgebaut wird und während der Bauarbeiten von 7-17 Uhr gesperrt werden muss. Grund für den Ausbau sind die im Sommer anstehenden Transporte zum Windpark Sirnitz / Dreispitz.












100 Jahre Rathaus Untermünstertal
Im Jahr 1926 wurde das neue Rathaus in Untermünstertal feierlich eingeweiht. Anlässlich dieses besonderen Ereignisses entstand eine Festschrift, die nicht nur den Ablauf der Einweihung dokumentiert, sondern auch die Bedeutung des Rathauses für die Gemeinde eindrucksvoll widerspiegelt.
Zum 100-jährigen Jubiläum freuen wir uns, diese historischen Seiten zugänglich zu machen. Sie geben einen lebendigen Einblick in die damalige Zeit, das Gemeindeleben und die Menschen, die das Münstertal geprägt haben.
Tauchen Sie ein in ein Stück Ortsgeschichte und entdecken Sie, wie vor einem Jahrhundert der Grundstein für das heutige Rathaus gelegt wurde.
Das Rathaus ist an den Brückentagen nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam geschlossen
Am Freitag, 15.05.2026 und 05.06.2026 ist das Rathaus und alle anderen kommunalen Einrichtungen ganztägig geschlossen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Regierungspräsidium saniert L 124 auf dem Schauins...
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<p><strong>Regierungspräsidium saniert L 124 auf dem Schauinsland/ Landesstraße für drei Monate abschnittsweise gesperrt</strong></p>
<p>Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) saniert die Höhenstraße auf dem Schauinsland (L 124) zwischen dem Abzweig zum Gießhübel auf Gemarkung der Stadt Freiburg und dem Notschreipass (Oberried) auf rund 8,5 Kilometern. Wie das RP mitteilt, muss die Straße dazu von Montag, 15.Juni bis voraussichtlich Mitte September abschnittsweise voll gesperrt werden. Saniert wird in dieser Zeit auch die Kreisstraße zwischen dem Abzweig und dem Gasthaus Gießhübel (K 9854). Die Umleitungen führen teils über den Gießhübel und teils über Hofsgrund. Die größte Einschränkung entsteht, wenn voraussichtlich im Juli die Fahrbahn auf dem Abschnitt oberhalb von Hofsgrund erneuert wird. Dann muss der Verkehr für etwa eine Woche über Oberried und Freiburg fahren. Die Sperrungen und Umleitungen gelten auch für den Radverkehr. Die einzelnen Bauabschnitte sowie die Umleitungen sind auf der Internetseite des RP beschrieben: <a href="http://www.rp-freiburg.de">www.rp-freiburg.de</a> (Häufig nachgefragt – Aktuelle Baumaßnahmen - L 124 – Notschrei - Schauinsland: Fahrbahndeckenerneuerung).</p>
<p>Für die Rennen „Schauinsland König“ und „Schauinsland Klassik“ werden die Arbeiten vom 17. Juli bis zum 3. August unterbrochen, so dass die L 124 in dieser Zeit durchgängig befahrbar sein wird.</p>
<p>Die L 124 sei in die Jahre gekommen und weise zwischenzeitlich starke Schäden wie Risse und Abplatzungen der Fahrbahndecke auf, heißt es aus dem RP. Die Behörde weist darauf hin, dass der Zeitplan der Arbeiten sowie die Umleitungen mit dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald und der Stadt Freiburg abgestimmt wurden. Die Kosten der Sanierung in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro trägt das Land Baden-Württemberg.</p>
<p>Hier geht es direkt zur Projektseite auf der Internetseite des Regierungspräsidiums: <a href="https://rpf.baden-wuerttemberg.de/abt4/strassenbaumassnahmen/l-124-notschrei-schauinsland/">L 124 – Notschrei - Schauinsland: Fahrbahndeckenerneuerung | Regierungspräsidium Freiburg</a></p>
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Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) saniert die Höhenstraße auf dem Schauinsland (L 124) zwischen dem Abzweig zum Gießhübel auf Gemarkung der Stadt Freiburg und dem Notschreipass (Oberried) auf rund 8,5 Kilometern. Wie das RP mitteilt, muss die Straße dazu von Montag, 15.Juni bis voraussichtlich Mitte September abschnittsweise voll gesperrt werden. Saniert wird in dieser Zeit auch die Kreisstraße zwischen dem Abzweig und dem Gasthaus Gießhübel (K 9854). Die Umleitungen führen teils über den Gießhübel und teils über Hofsgrund. Die größte Einschränkung entsteht, wenn voraussichtlich im Juli die Fahrbahn auf dem Abschnitt oberhalb von Hofsgrund erneuert wird. Dann muss der Verkehr für etwa eine Woche über Oberried und Freiburg fahren. Die Sperrungen und Umleitungen gelten auch für den Radverkehr. Die einzelnen Bauabschnitte sowie die Umleitungen sind auf der Internetseite des RP beschrieben: www.rp-freiburg.de (Häufig nachgefragt – Aktuelle Baumaßnahmen - L 124 – Notschrei - Schauinsland: Fahrbahndeckenerneuerung).
Für die Rennen „Schauinsland König“ und „Schauinsland Klassik“ werden die Arbeiten vom 17. Juli bis zum 3. August unterbrochen, so dass die L 124 in dieser Zeit durchgängig befahrbar sein wird.
Die L 124 sei in die Jahre gekommen und weise zwischenzeitlich starke Schäden wie Risse und Abplatzungen der Fahrbahndecke auf, heißt es aus dem RP. Die Behörde weist darauf hin, dass der Zeitplan der Arbeiten sowie die Umleitungen mit dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald und der Stadt Freiburg abgestimmt wurden. Die Kosten der Sanierung in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro trägt das Land Baden-Württemberg.
Hier geht es direkt zur Projektseite auf der Internetseite des Regierungspräsidiums: L 124 – Notschrei - Schauinsland: Fahrbahndeckenerneuerung | Regierungspräsidium Freiburg

Für den Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald finden auf Gemarkung Münstertal Baumaßnahmen zum Anschluss der Gemeinde Horben an das Breitbandnetz statt, durchgeführt von der Firma Joos Tief- und Straßenbau.
Die Arbeiten betreffen den Bereich der Kreisstraße K4958 vom Münstertal kommend am Berggasthof Gießhübel rechts abgehend bis zur Kreuzung mit der Schauinslandstraße (L124) sowie anschließend die Einfahrt in den Flammweg in Hofsgrund.
Die Bauarbeiten müssen in diesem Abschnitt unter Vollsperrung durchgeführt werden.
In diesem Zusammenhang werden zeitweise auch die beiden Parkflächen entlang der Straße im Bereich des Berggasthofs Gießhübel sowie die Einfahrt in den Waldweg in Richtung Kaltwasser gesperrt.
Eine Umfahrung der vollgesperrten Strecke ist jederzeit über die Gießhübelstraße und Schauinslandstraße (L124) möglich.
Mit den betroffenen Anliegern wird rechtzeitig vor Beginn der Sperrung Kontakt aufgenommen, sodass diese ihre Grundstücke während der gesamten Bauzeit jederzeit von einer Seite erreichen können.
Der Baubeginn ist voraussichtlich am 01.04.2026 vorgesehen und die Bauarbeiten werden etwa 10 bis 12 Wochen andauern. Die Vollsperrung der K4958 wird jedoch erst nach dem Osterwochenende eingerichtet, um die Einschränkungen über die Feiertage möglichst gering zu halten.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie die Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis für die notwendigen Arbeiten und die damit verbundenen Einschränkungen.
Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Schulz, Johann Joos Tief- u. Straßenbauunternehmung GmbH & Co KG unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
+49 7633 4007-27 | mschulz@joos-gruppe.de | +49 151 5805-1893
Die Gemeinde Münstertal hat ihre Bürgerbroschüre neu aufgelegt. Die Broschüre bietet einen umfassenden Überblick über unsere Gemeinde, wichtige Ansprechpartner, Einrichtungen, Vereine sowie zahlreiche Angebote und Dienstleistungen. Ob Neubürgerin / Neubürger oder bereits seit vielen Jahren im Münstertal zuhause – in der Bürgerbroschüre können Sie immer noch Neues erfahren!
Gedruckte Exemplare liegen ab sofort im Rathaus im Prospektständer neben dem Bürgerbüro (EG) zur kostenlosen Mitnahme aus.
Auch digital kann die Broschüre gelesen werden.
In der Gemeinderatssitzung am 30.03.2026 wurde eine gemeinsame Stellungnahme aller Mitglieder verlesen, die Sie hier einsehen können.
Alle Informationen zum Gemeindeentwicklungskonzept finden Sie hier:
https://www.muenstertal.de/leben-in-der-gemeinde/gemeindeentwicklungskonzept
Als vorbereitende Maßnahme zum weiteren Ausbau der L 123 steht die Befahrung der Grundstücksanschlüsse (Schmutz- und Regenwasser), abgehend vom Hauptkanal in der L 123 bis in die privaten Grundstücke hinein, an.
Die Verwaltung informiert darüber, dass mit der Befahrung nun gestartet wird.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
als Ihr Bürgermeister ist es mir ein Anliegen, für Sie erreichbar und präsent zu sein. Ein wichtiger Bestandteil dieser Bürgernähe ist die offene Bürgersprechstunde.
Dort können Sie direkt mit mir über Ihre Anliegen sprechen – seien es Ideen, Wünsche oder Kritik. Alles, was Sie ansprechen, wird ernst genommen. Falls eine direkte Lösung nicht möglich ist, leite ich Ihr Anliegen zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Fachämter weiter.
Die Bürgersprechstunden finden im Jahr 2026 zu folgenden Terminen jeweils ab 16:30 Uhr im Bürgermeisterzimmer statt:
- Mittwoch, 20. Mai 2026
- Mittwoch, 24. Juni 2026
- Mittwoch, 29. Juli 2026
- Mittwoch, 30. September 2026
- Mittwoch, 28. Oktober 2026
- Mittwoch, 25. November 2026
Für jede Bürgersprechstunde stehen vier Gesprächstermine à 15 Minuten zur Verfügung.
Eine Anmeldung ist erforderlich, um im Vorfeld eine gute Vorbereitung auf die Themen zu ermöglichen und Wartezeiten zu vermeiden.
Bitte melden Sie sich telefonisch bei meinem Sekretariat für einen Termin an:
Frau Fierro, Tel. 07636 707 21
Ich freue mich auf die Begegnung und den Austausch mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Weichert
Bürgermeister
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald wird ab 1. Oktober 2024 als Online-Plattform zur Antragstellung in baurechtlichen Angelegenheiten, als Nachfolge der Prozesse auf service-bw, das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) nutzen.
Bauanträge können ab dem 01.10.2024 ausschließlich über das virtuelle Bauamt (ViBa BW) eingereicht werden.
Weitere Informationen unter: www.lkbh.de/bauantrag
Im Virtuellen Bauamt stehen folgende Leistungen digital zur Verfügung:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen
- Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
- Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
- Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
Für die Antragstellung als Privatperson benötigt die Bauherrschaft eine BundID. Da bei der Bauantragstellung ein hohes Vertrauensniveau erforderlich ist, wird für die Anmeldung zu dem Online-Dienst für Bauherrinnen und Bauherren ein Online-Ausweis oder das ELSTER-Konto benötigt.
Die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser benötigen ein Unternehmenskonto, "Mein Unternehmenskonto", MUK. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer kann ein ELSTER-Konto erstellt werden.
Hilfestellungen, Downloads oder auch ein Video zur digitalen Antragstellung in baurechtlichen Verfahren sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkbh.de/bauantrag bereitgestellt.
Am 25. November 2023 ist das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ in Kraft getreten, durch welches insbesondere die Landesbauordnung (LBO) zum Teil wesentlich geändert wurde.
Bislang wurden in Zusammenhang mit baurechtlichen Verfahren im Regelfall sämtliche Eigentümer von einem Bauvorhaben benachrichtigt, deren Grundstücke an das jeweilige Baugrundstück angrenzen.
Mit der vorgenannten Änderung begrenzt der Gesetzgeber die Benachrichtigung von Angrenzern künftig nun nur noch auf Fälle, in denen Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften des öffentlichen Baurechts erforderlich werden (§ 55 LBO). Hier können die betroffenen Angrenzer weiterhin innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen Einwendungen vorbringen.
Dies wird künftig dazu führen, dass Benachrichtigungen von Angrenzern nur noch in den benannten und somit in voraussichtlich seltenen Fällen erfolgen werden.
Unabhängig von der geänderten Regelung prüft die Untere Baurechtsbehörde die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den jeweils zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Angrenzer, deren Einwendungen nicht entsprochen wurde oder deren öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange durch das Vorhaben berührt sein können, werden im Nachgang über die jeweilige Entscheidung informiert.
Im Falle der Durchführung eines Kenntnisgabeverfahrens nach § 51 LBO erfolgt grundsätzlich keine Benachrichtigung von Angrenzern mehr, da hier eine Entscheidung über Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen gesetzlich ausgeschlossen ist.
Diese Änderung findet gemäß § 77 Absatz 1 LBO Anwendung auf Verfahren, die ab dem 25. November 2023 eingereicht wurden.
Das Portal service-bw.de ist die E-Government-Plattform für Bürger, Unternehmen und die Verwaltungen in Baden-Württemberg.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier.




