Die Gemeindeverwaltung und die anderen kommunalren Einrichtungen sind aufgrund des Betriebsausfluges am Freitag, 3. Juli geschlossen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

Die Tourist-Information bleibt geöffnet.

 

Kinderferienprogramm 2026

Es dauert nicht mehr lange – die Sommerferien sind zum Greifen nah. Das Programm für 2026 steht fest.

Anmeldung:
Ab Samstag, 18.07.2026, 09:00–13:00 Uhr,

anschließend zu den Öffnungszeiten der Tourist-Information Münstertal (Mo–Fr 08:30–12:30, Mo–Do 14:00-17:30 Uhr, Sa 09:00–13:00 Uhr). Vorher sind keine Anmeldungen möglich.

Wichtige Hinweise:

  • Pro Kind ist ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular erforderlich.
  • Die Teilnahmegebühren sind bei der Anmeldung bar zu bezahlen (bitte möglichst passend).
  • Bitte beachten Sie die jeweiligen Altersangaben.
  • Falls Ihr Kind nicht teilnehmen kann, melden Sie es bitte rechtzeitig ab.
  • Bei wiederholtem Fehlverhalten kann ein Kind von der Veranstaltung ausgeschlossen werden und muss abgeholt werden.

Bitte sorgen Sie für passende Kleidung sowie ausreichend Essen und Getränke. Je nach Aktion sind beispielsweise feste Schuhe, Sonnenschutz oder Regenkleidung erforderlich. Programmänderungen werden im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

Wir freuen uns auf viele Anmeldungen und wünschen Ihnen heute schon eine schöne Ferienzeit.

Anmeldeformular

Ferienprogramm

Patrick Weichert              Maike Bullert
Bürgermeister                   Leiterin Tourist-Information Münstertal

 

Aktionstag “Kommunen am Limit”

Bundesweit beteiligen sich Städte, Landkreise und Gemeinden heute am Aktionstag „Kommunen am Limit“, um auf die dramatische kommunale Finanzsituation aufmerksam zu machen. Die kommunalen Spitzenverbände fordern von Bund und Ländern, endlich entschlossen zu handeln und wirksame Maßnahmen gegen die kommunale Finanzkrise zu ergreifen.

Die Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden ist dramatisch: Das kommunale Defizit lag 2025 bei rund 30 Milliarden Euro – ein historischer Höchststand, Tendenz steigend. Eine Hauptursache sind steigende Sozialausgaben, die die Kommunen bundesgesetzlich leisten müssen, und bei denen in der Vergangenheit der Umfang und die Standards immer weiter erhöht wurden.

Für die Bürgerinnen und Bürger wird die kommunale Finanzkrise direkt spürbar. Und sie betrifft viele kommunale Aufgaben wie z. B. die Instandhaltung von Schulen, Bibliotheken, Schwimmbäder, Kultur- und Sportangebote, den ÖPNV, die Krankenhausversorgung, die Wirtschaftsförderung und viele soziale Angebote.

Auch in Münstertal werden die finanziellen Engpässe spürbar:

Letztes Jahr wurde ein neuer Nahverkehrsplan umgesetzt, der durchaus Vorteile durch eine regelmäßige Anbindung der Buslinien an die S3 bedeutet. Die Verbindungen zum Wiedener Eck / Talstation Belchenbahn wurden aus Kostengründen allerdings stark eingeschränkt. In der Folge sind bereits Touristen auf dem Wiedener Eck gestrandet und auch die Bewohner der Außenbezirke sind schlechter angebunden. Die Folge ist mehr statt weniger Individualverkehr und eine Schwächung des touristischen Angebotes der Ferienregion Schwarzwaldsüden.

Der Landkreis selbst ist gesetzlich verpflichtet, z.B. im Bereich des Bundesteilhabegesetztes deutlich kostenintensivere und bürokratische Verfahren durchzuführen. Über die Kreisumlage werden die gestiegenen Aufwendungen des Landkreises an die Gemeinden weitergereicht.

Der neue Rechtsanspruch auf eine Schulkindbetreuung vor und nach dem Unterricht sowie in den Ferien stellt viele Gemeinden vor große Herausforderungen. Während in Münstertal vorerst genug Personal zur Betreuung zur Verfügung steht, steigt der Zuschussbedarf aus kommunalen Mitteln mit der Ausweitung des Angebotes. Das Land beteiligt sich zwar an den Kosten, ein immer größer werdender Anteil bleibt aber bei der Gemeinde. Sollte eine bauliche Erweiterung nötig werden, decken die staatlichen Förderungen auch nur einen Teil der Kosten.

Die Förderzusage von 90% der förderfähigen Kosten für den Ausbau des Glasfasernetztes in Münstertal ist eigentlich eine gute Nachricht. Die Infrastrukturmaßnahme stellt die größte kommunale Investition dar, welche die Gemeinde je getätigt hat. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die Gemeinde trotz der „großzügigen“ Förderung eine Maßnahme, für die sie bisher nicht verantwortlich war, mit 10% bezuschusst. Das Marktversagen (ein Ausbau lohnt sich für die Firmen nicht) und rechtliche Hürden verzögern das Projekt in Münstertal seit 2 Jahren. Trotz der Förderzusage und professioneller Beratung konnte bislang keine wirtschaftlich und rechtlich tragbare Lösung gefunden werden.

Absehbar ist eine Verpflichtung zur energetischen Sanierung von kommunalen Einrichtungen. Bei etlichen Gebäuden wie z.B. der Rotenbuckschule und dem Bienenkundemuseum befürchten wir schon jetzt hohe Kosten und erneut nur eine anteilige Kostenübernahme.

Im Endeffekt sinkt der Handlungsspielraum, sinnvolle Projekte im Münstertal eigenständig auszusuchen und umzusetzen, wenn die Gemeinde immer häufiger rechtlich zu kostenintensiven Maßnahmen verpflichtet wird. Zusätzlich auf die Kommunen übertragene Aufgaben lösen auch einen höheren personellen Aufwand aus.

Die Kommunen und ihre drei kommunalen Spitzenverbände fordern deshalb von Bund und Ländern:

  • Das kommunale Finanzierungsdefizit muss vollständig beseitigt werden. Dies kann über eine jährliche Soforthilfe, eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern sowie notwendige Reformen in den sozialen Sicherungssystemen geschehen.
  • Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ muss sofort für jede Aufgabenübertragung oder -ausweitung von Bund und Ländern gelten – mit einem vollständigen finanziellen und dynamisierten Ausgleich für alle Aufgaben, die den Kommunen von Bund und Ländern übertragen werden.

Die kommunale Finanzkrise ist nicht abstrakt. Sie ist sehr konkret vor Ort spürbar. Bund und Länder müssen handeln, damit der Staat vor Ort für seine Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig bleibt.

Der Landkreis informiert unter www.lkbh.de/limit über den Apell und die Auswirkungen auf verschiedene Gemeinden der Region.

#KommunenAmLimit

#RettetDieKommunen

100 Jahre Rathaus Untermünstertal

Im Jahr 1926 wurde das neue Rathaus in Untermünstertal feierlich eingeweiht. Anlässlich dieses besonderen Ereignisses entstand eine Festschrift, die nicht nur den Ablauf der Einweihung dokumentiert, sondern auch die Bedeutung des Rathauses für die Gemeinde eindrucksvoll widerspiegelt.

Zum 100-jährigen Jubiläum freuen wir uns, diese historischen Seiten zugänglich zu machen. Sie geben einen lebendigen Einblick in die damalige Zeit, das Gemeindeleben und die Menschen, die das Münstertal geprägt haben.

Tauchen Sie ein in ein Stück Ortsgeschichte und entdecken Sie, wie vor einem Jahrhundert der Grundstein für das heutige Rathaus gelegt wurde.

 

 

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) saniert die Höhenstraße auf dem Schauinsland (L 124) zwischen dem Abzweig zum Gießhübel auf Gemarkung der Stadt Freiburg und dem Notschreipass (Oberried) auf rund 8,5 Kilometern. Wie das RP mitteilt, muss die Straße dazu von Montag, 15.Juni bis voraussichtlich Mitte September abschnittsweise voll gesperrt werden. Saniert wird in dieser Zeit auch die Kreisstraße zwischen dem Abzweig und dem Gasthaus Gießhübel (K 9854). Die Umleitungen führen teils über den Gießhübel und teils über Hofsgrund. Die größte Einschränkung entsteht, wenn voraussichtlich im Juli die Fahrbahn auf dem Abschnitt oberhalb von Hofsgrund erneuert wird. Dann muss der Verkehr für etwa eine Woche über Oberried und Freiburg fahren. Die Sperrungen und Umleitungen gelten auch für den Radverkehr. Die einzelnen Bauabschnitte sowie die Umleitungen sind auf der Internetseite des RP beschrieben: www.rp-freiburg.de (Häufig nachgefragt – Aktuelle Baumaßnahmen - L 124 – Notschrei - Schauinsland: Fahrbahndeckenerneuerung).

Für die Rennen „Schauinsland König“ und „Schauinsland Klassik“ werden die Arbeiten vom 17. Juli bis zum 3. August unterbrochen, so dass die L 124 in dieser Zeit durchgängig befahrbar sein wird.

Die L 124 sei in die Jahre gekommen und weise zwischenzeitlich starke Schäden wie Risse und Abplatzungen der Fahrbahndecke auf, heißt es aus dem RP. Die Behörde weist darauf hin, dass der Zeitplan der Arbeiten sowie die Umleitungen mit dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald und der Stadt Freiburg abgestimmt wurden. Die Kosten der Sanierung in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro trägt das Land Baden-Württemberg.

Hier geht es direkt zur Projektseite auf der Internetseite des Regierungspräsidiums: L 124 – Notschrei - Schauinsland: Fahrbahndeckenerneuerung | Regierungspräsidium Freiburg

Die Gemeinde Münstertal hat ihre Bürgerbroschüre neu aufgelegt. Die Broschüre bietet einen umfassenden Überblick über unsere Gemeinde, wichtige Ansprechpartner, Einrichtungen, Vereine sowie zahlreiche Angebote und Dienstleistungen. Ob Neubürgerin / Neubürger oder bereits seit vielen Jahren im Münstertal zuhause – in der Bürgerbroschüre können Sie immer noch Neues erfahren!

Gedruckte Exemplare liegen ab sofort im Rathaus im Prospektständer neben dem Bürgerbüro (EG) zur kostenlosen Mitnahme aus.

Auch digital kann die Broschüre gelesen werden.

Den ausführlichen Bericht der Gemeindeverwaltung zur Einwohnerversammlung können Sie hier lesen.

Wir bedanken uns bei allen anwesenden Einwohnern und Einwohnerinnen für den engagierten und fairen Austausch!

In der Gemeinderatssitzung am 30.03.2026 wurde eine gemeinsame Stellungnahme aller Mitglieder verlesen, die Sie hier einsehen können.

Die Gemeinde Münstertal im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald macht einen weiteren Schritt in Richtung nachhaltige Infrastruktur: Der Netzbetreiber naturenergie netze rüstet von Mitte Januar bis Mitte Februar 2026 die gesamte Ortsdurchfahrt mit 83 Straßenleuchten auf moderne LED-Technik um. Bereits heute sind 438 der insgesamt 665 Leuchten im Gemeindegebiet auf energieeffiziente LED-Technik umgestellt. Auch die noch verbleibenden 227 konventionellen Leuchten sollen mittelfristig ausgetauscht werden.

Die Vorteile der neuen Beleuchtung sind beträchtlich. Neben einer jährlichen Stromeinsparung von rund 18.200 Kilowattstunden leistet die Umrüstung einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. „Über einen Zeitraum von 20 Jahren vermeiden wir durch die neuen Leuchten rund 159 Tonnen CO₂“, erklärt Jürgen Schelb, Experte für Straßenbeleuchtung bei naturenergie netze.

Bürgermeister Patrick Weichert weist auf weitere positive Effekte hin: „Die neuen Leuchten müssen weniger gewartet werden. Sie reduzieren außerdem die Lichtverschmutzung und sind insektenfreundlich.

Für die Montage setzt das Unternehmen auf eigenes, erfahrenes Personal und einen elektrisch betriebenen Hubsteiger – ein Verfahren, das sich bereits in zahlreichen Kommunen im Netzgebiet bewährt hat.

Die Modernisierung wird durch das Bundesumweltministerium gefördert (Förderkennzeichen 67K25719, weitere Informationen unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie). Kommunen, die ihre Außen- und Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umstellen, können Zuschüsse erhalten; vorausgesetzt, die neuen Anlagen sparen mindestens 50 Prozent CO₂ ein. Diese Einsparungen werden mit bis zu 25 Prozent bezuschusst.

Weitere Informationen zur LED-Umstellung und Fördermöglichkeiten unter: www.naturenergie-netze.de/strassenbeleuchtung

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

als Ihr Bürgermeister ist es mir ein Anliegen, für Sie erreichbar und präsent zu sein. Ein wichtiger Bestandteil dieser Bürgernähe ist die offene Bürgersprechstunde.

Dort können Sie direkt mit mir über Ihre Anliegen sprechen – seien es Ideen, Wünsche oder Kritik. Alles, was Sie ansprechen, wird ernst genommen. Falls eine direkte Lösung nicht möglich ist, leite ich Ihr Anliegen zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Fachämter weiter.

Die Bürgersprechstunden finden im Jahr 2026 zu folgenden Terminen jeweils ab 16:30 Uhr im Bürgermeisterzimmer statt:

  • Mittwoch, 29. Juli 2026
  • Mittwoch, 30. September 2026
  • Mittwoch, 28. Oktober 2026
  • Mittwoch, 25. November 2026

Für jede Bürgersprechstunde stehen vier Gesprächstermine à 15 Minuten zur Verfügung.

Eine Anmeldung ist erforderlich, um im Vorfeld eine gute Vorbereitung auf die Themen zu ermöglichen und Wartezeiten zu vermeiden.

Bitte melden Sie sich telefonisch bei meinem Sekretariat für einen Termin an:

Frau Fierro, Tel. 07636 707 21

 

Ich freue mich auf die Begegnung und den Austausch mit Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Patrick Weichert

Bürgermeister

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald wird ab 1. Oktober 2024 als Online-Plattform zur Antragstellung in baurechtlichen Angelegenheiten, als Nachfolge der Prozesse auf service-bw, das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) nutzen.

Bauanträge können ab dem 01.10.2024 ausschließlich über das virtuelle Bauamt (ViBa BW) eingereicht werden.

Weitere Informationen unter: www.lkbh.de/bauantrag

 

Im Virtuellen Bauamt stehen folgende Leistungen digital zur Verfügung:

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
  • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen
  • Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
  • Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
  • Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
  • Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
  • Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
  • Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
  • Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
  • Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
  • Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
  • Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen

Für die Antragstellung als Privatperson benötigt die Bauherrschaft eine BundID. Da bei der Bauantragstellung ein hohes Vertrauensniveau erforderlich ist, wird für die Anmeldung zu dem Online-Dienst für Bauherrinnen und Bauherren ein Online-Ausweis oder das ELSTER-Konto benötigt. 

Die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser benötigen ein Unternehmenskonto, "Mein Unternehmenskonto", MUK. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer kann ein  ELSTER-Konto erstellt werden. 

Hilfestellungen, Downloads oder auch ein Video zur digitalen Antragstellung in baurechtlichen Verfahren sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkbh.de/bauantrag bereitgestellt.

 

Am 25. November 2023 ist das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ in Kraft getreten, durch welches insbesondere die Landesbauordnung (LBO) zum Teil wesentlich geändert wurde.

Bislang wurden in Zusammenhang mit baurechtlichen Verfahren im Regelfall sämtliche Eigentümer von einem Bauvorhaben benachrichtigt, deren Grundstücke an das jeweilige Baugrundstück angrenzen.

Mit der vorgenannten Änderung begrenzt der Gesetzgeber die Benachrichtigung von Angrenzern künftig nun nur noch auf Fälle, in denen Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften des öffentlichen Baurechts erforderlich werden (§ 55 LBO). Hier können die betroffenen Angrenzer weiterhin innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen Einwendungen vorbringen.

Dies wird künftig dazu führen, dass Benachrichtigungen von Angrenzern nur noch in den benannten und somit in voraussichtlich seltenen Fällen erfolgen werden.

Unabhängig von der geänderten Regelung prüft die Untere Baurechtsbehörde die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den jeweils zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

Angrenzer, deren Einwendungen nicht entsprochen wurde oder deren öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange durch das Vorhaben berührt sein können, werden im Nachgang über die jeweilige Entscheidung informiert.

Im Falle der Durchführung eines Kenntnisgabeverfahrens nach § 51 LBO erfolgt grundsätzlich keine Benachrichtigung von Angrenzern mehr, da hier eine Entscheidung über Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen gesetzlich ausgeschlossen ist.

Diese Änderung findet gemäß § 77 Absatz 1 LBO Anwendung auf Verfahren, die ab dem 25. November 2023 eingereicht wurden.

Das Portal service-bw.de ist die E-Government-Plattform für Bürger, Unternehmen und die Verwaltungen in Baden-Württemberg.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier.