


Schon vor ca. 7.000 Jahren betrieben die Menschen in der Region Bergbau und gewannen im Bereich Münsterhalden den damals begehrten „Blutstein“ Hämatit.
Unter der Leitung von Hanna Arndt (Ruhruniversität und Deutsches Bergbaumuseum Bochum) sowie Marcel El-Kassem und Guntram Gassmann (Landesamt für Denkmalpflege im RP Stuttgart) wurde die Fundstelle erforscht.
Einige der Fundstücke präsentieren wir Ihnen in einer Vitrine im Erdgeschoss des Rathauses. Für den November planen wir eine ausführliche Präsentation und werden dazu wieder einladen.
Wohin mit dem Fallobst?
So wird Fallobst richtig genutzt oder entsorgt
Fallobst ist eine ganz natürliche Erscheinung des Spätsommers in Obstgärten. Es kann sinnvoll verwertet oder verarbeitet werden.
Aber auch als Dünger für Pflanzen und als Unterstützung für die heimische Fauna kann es dienen.
Auf keinen Fall kann Fallobst, ebenso wie Nüsse, Eicheln oder Gemüse, an den Grünschnittsammelstellen oder bei der Kompostierungsanlage Breisgau-Kompost abgegeben werden.
Wie kann man Fallobst richtig entsorgen?
• Kleinere Mengen an Fallobst können in der Biotonne entsorgt werden. Damit die Müllabfuhr die Tonne leeren kann, darf diese nicht schwerer als 50 kg sein.
• Die Firma RETERRA Freiburg GmbH, Tullastraße 68b, 79108 Freiburg nimmt Fallobst kostenpflichtig an. Annahmezeiten Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr.
Wie kann man Fallobst verwerten?
• Früchte können nachhaltig selbst kompostiert werden. Nach rund einem Jahr kann wertvoller Gartenkompost daraus gewonnen werden. Kleinere Mengen können dem Kompost bedenkenlos beigemischt werden. Achten Sie auf eine gute Belüftung. Dazu immer mal wieder mit Laub oder
Strauchschnitt mischen. Größere Mengen sollten besser nach und nach aufgebracht und die einzelnen Lagen mit anderen pflanzlichen Abfällen, Kompost oder Erde abgedeckt werden. Tipp: Obst vor der Kompostierung mit dem Spaten grob zerkleinern. Danach können die Mikroorganismen
besser arbeiten und die Kompostierung läuft schneller ab.
• Mit Fallobst Gutes tun. Die örtlichen Bauern, kleinere Tierparks oder Pferdehöfe in der näheren Umgebung freuen sich eventuell über Gratis-Futter. Wichtig: Klären Sie zuvor ab, ob die Spende erwünscht ist und geben Sie nur „gesundes“ Fallobst ab.
• Nur noch selten finden Igel und andere nützliche Tiere Streuobstwiesen. Sie freuen sich, wenn ihnen in einer Ecke des Gartens unter einer Hecke oder hinter dem Kompost ein Festschmaus bereitet wird. Viele nützliche Insekten oder Vögel nutzen außerdem das heruntergefallene Obst als Nahrung. In einem naturnahen Garten wird daher nicht das gesamte Fallobst entsorgt.
• Fallobst kann man auch als natürlichen Dünger für den Garten nutzen. Allerdings nur in kleineren Mengen, die mindestens einen halben Meter tief unter die Erde gegraben werden. Mischen Sie die Früchte dafür am besten mit herunter gefallenem Laub.
Haben Sie Fragen: Abfallberatung: 0761 2187 9707
www.lkbh.de/alb
Die Gemeinde Münstertal lädt alle Bürgerinnen und Bürger der Außenbereiche herzlich zu den diesjährigen Rottengesprächen ein.
Die Treffen bieten Ihnen die Gelegenheit, direkt mit der Gemeindeverwaltung ins Gespräch zu kommen. Dabei können Sie Ihre Anliegen, Ideen, Sorgen, Wünsche oder auch kritische Themen ansprechen, die Ihren Ortsteil betreffen.
Termine im Überblick:
Rotte Neuhof
Montag, den 12. Oktober 2026, um 19:30 Uhr in der Skihütte Neuhof
Rotte Stohren
Montag, den 26. Oktober 2026, um 19:30 Uhr im Gasthof Gießhübel
Rotte Münsterhalden
Montag, den 09. November 2026,um 19:30 Uhr, Haus am Berg im Dekan-Strohmeyer-Haus
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und einen offenen, konstruktiven Austausch.
Die Gemeindeverwaltung

Am vergangenen Freitag empfing Bürgermeister Patrick Weichert den Bundestagsabgeordneten Stefan Glaser zu dessen Antrittsbesuch im Münstertal. Stefan Glaser vertritt den Wahlkreis Lörrach–Müllheim im Deutschen Bundestag.
Bürgermeister Weichert begrüßte es ausdrücklich, dass der Wahlkreis wieder mit einem direkt vor Ort ansprechbaren Abgeordneten im Deutschen Bundestag vertreten ist. „Gerade für uns Kommunen ist ein guter und direkter Draht zu unseren Abgeordneten von großer Bedeutung. Viele Entscheidungen auf Bundesebene wirken sich ganz konkret auf unsere Städte und Gemeinden und damit auf die Menschen vor Ort aus“, betonte Weichert.
Im Mittelpunkt des ausführlichen und offenen Austauschs standen daher insbesondere die derzeit drängenden kommunalpolitischen Herausforderungen. Ein zentrales Thema war die zunehmend angespannte Finanzlage der Kommunen in Baden-Württemberg. Steigende Ausgaben, zusätzliche Aufgaben und wachsende Anforderungen stellen Städte und Gemeinden vor immer größere Herausforderungen und schränken ihre finanziellen Handlungsspielräume zunehmend ein.
Bürgermeister Weichert machte deutlich, wie wichtig es sei, die kommunale Ebene bei politischen Entscheidungen und der Übertragung neuer Aufgaben konsequent mitzudenken und für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen. Dabei sei es von großer Bedeutung, die konkreten Erfahrungen und Herausforderungen aus den Kommunen unmittelbar nach Berlin zu tragen.
Beide Seiten vereinbarten, den direkten und konstruktiven Austausch fortzusetzen. Bürgermeister Weichert dankte Stefan Glaser für seinen Besuch und das offene Gespräch und wünschte ihm für seine Arbeit im Deutschen Bundestag viel Erfolg.

Am Donnerstag, den 6. August, wurde dem Bauhof der Gemeinde Münstertal ein neuer Gemeindetraktor der Marke New Holland übergeben. Mit der Neuanschaffung soll die Leistungsfähigkeit des Bauhofs weiter gesteigert und gleichzeitig ein möglichst vielseitiger und wirtschaftlicher Einsatz des Fahrzeugs ermöglicht werden.
Der neue Traktor verfügt über eine Leistung von 140 PS. Dank seiner vielseitigen und saisonübergreifenden Einsatzmöglichkeiten kann er für zahlreiche Arbeiten des Bauhofs genutzt werden. Dies ermöglicht eine hohe Auslastung über das gesamte Jahr hinweg und verbessert zugleich die Einsatzmöglichkeiten der Mitarbeiter.
Ein weiterer Vorteil liegt in der Wendigkeit des neuen Fahrzeugs. Dadurch kann der Traktor auch in schwer zugänglichen Bereichen effektiv eingesetzt werden. Die Unterhaltungskosten fallen im Vergleich zum bisherigen Fahrzeug MB Unimog, welcher dann verkauft werden soll, vergleichsweise niedriger aus. Die Anschaffung trägt somit nicht nur zur Modernisierung des Fuhrparks, sondern auch zu einem wirtschaftlicheren Betrieb des Bauhofs bei.
Freude auch bei den jüngsten Traktorfahrern
Bei der Übergabe gab es jedoch nicht nur für den Bauhof Grund zur Freude. Auch die Kinder des Kindergartens St. Antonius durften sich über neue Fahrzeuge freuen: Die Bader-Ritter GmbH aus Freiburg spendete einen Miniatur-Trettraktor für die Kinder. Über die Erich-Ahrend-Stiftung konnte zudem ein zweiter Trettraktor finanziert werden.
Damit wurde die Übergabe des großen Gemeindetraktors zugleich zu einem besonderen Erlebnis für die jüngsten Münstertälerinnen und Münstertäler.
Bürgermeister Patrick Weichert freut sich über die Neuanschaffung und die damit verbundenen verbesserten Einsatzmöglichkeiten für den Bauhof. Ein herzlicher Dank gilt zugleich der Bader-Ritter GmbH sowie der Erich-Ahrend-Stiftung für die großzügige Unterstützung des Kindergartens St. Antonius.
Am Donnerstag, den 6. August, wurde dem Bauhof der Gemeinde Münstertal ein neuer Gemeindetraktor der Marke New Holland übergeben. Mit der Neuanschaffung soll die Leistungsfähigkeit des Bauhofs weiter gesteigert und gleichzeitig ein möglichst vielseitiger und wirtschaftlicher Einsatz des Fahrzeugs ermöglicht werden.
Der neue Traktor verfügt über eine Leistung von 140 PS. Dank seiner vielseitigen und saisonübergreifenden Einsatzmöglichkeiten kann er für zahlreiche Arbeiten des Bauhofs genutzt werden. Dies ermöglicht eine hohe Auslastung über das gesamte Jahr hinweg und verbessert zugleich die Einsatzmöglichkeiten der Mitarbeiter.
Ein weiterer Vorteil liegt in der Wendigkeit des neuen Fahrzeugs. Dadurch kann der Traktor auch in schwer zugänglichen Bereichen effektiv eingesetzt werden. Die Unterhaltungskosten fallen im Vergleich zum bisherigen Fahrzeug MB Unimog, welcher dann verkauft werden soll, vergleichsweise niedriger aus. Die Anschaffung trägt somit nicht nur zur Modernisierung des Fuhrparks, sondern auch zu einem wirtschaftlicheren Betrieb des Bauhofs bei.
Freude auch bei den jüngsten Traktorfahrern
Bei der Übergabe gab es jedoch nicht nur für den Bauhof Grund zur Freude. Auch die Kinder des Kindergartens St. Antonius durften sich über neue Fahrzeuge freuen: Die Bader-Ritter GmbH aus Freiburg spendete einen Miniatur-Trettraktor für die Kinder. Über die Erich-Ahrend-Stiftung konnte zudem ein zweiter Trettraktor finanziert werden.
Damit wurde die Übergabe des großen Gemeindetraktors zugleich zu einem besonderen Erlebnis für die jüngsten Münstertälerinnen und Münstertäler.
Bürgermeister Patrick Weichert freut sich über die Neuanschaffung und die damit verbundenen verbesserten Einsatzmöglichkeiten für den Bauhof. Ein herzlicher Dank gilt zugleich der Bader-Ritter GmbH sowie der Erich-Ahrend-Stiftung für die großzügige Unterstützung des Kindergartens St. Antonius.

Auf dem Friedhof St. Trudpert wurden im Rahmen einer kleinen Übergabeveranstaltung drei gestiftete Schwätzlebänke offiziell ihrer Bestimmung übergeben. Anwesend waren Bürgermeister Weichert sowie die Vorstandschaft und Mitglieder des Krankenvereins St. Trudpert.
Mit den drei Bänken wurde ein wertvolles Angebot geschaffen, das Begegnung, Austausch und Gemeinschaft auf dem Friedhof ermöglichen soll. Die Schwätzlebänke laden dazu ein, miteinander ins Gespräch zu kommen – ganz ungezwungen und ohne besondere Voraussetzungen. Sie können damit zu einem wichtigen Ort der Begegnung und des sozialen Miteinanders werden.
Gerade auf einem Friedhof haben Gespräche eine besondere Bedeutung. Für viele Menschen ist der Besuch mit Erinnerungen, Abschied und Trauer verbunden. Ein offenes Ohr und ein wertschätzendes Gespräch können in solchen Situationen hilfreich sein und einen wichtigen Beitrag zur Trauerbewältigung leisten. Die Schwätzlebänke sollen dabei nicht nur Menschen in Trauer ansprechen, sondern allen Besucherinnen und Besuchern die Möglichkeit geben, Gemeinschaft zu erleben und sich gegenseitig zu unterstützen.
Die Anwesenheit von Bürgermeister Weichert sowie der Vorstandschaft des Krankenvereins St. Trudpert und Friedhofsbesuchern unterstrich die Bedeutung dieses besonderen Projektes für die Gemeinde und die örtliche Gemeinschaft. Der Krankenverein St. Trudpert leistet damit einen weiteren Beitrag dazu, dass Menschen in schwierigen Lebenssituationen nicht allein bleiben und der persönliche Austausch gefördert wird.
Die drei gestifteten Schwätzlebänke sind somit mehr als einfache Sitzgelegenheiten. Sie stehen für Menschlichkeit, Begegnung, Zuhören und gegenseitige Unterstützung. Sie sollen dazu ermutigen, sich Zeit füreinander zu nehmen, miteinander zu reden und gerade in Zeiten von Trauer und Einsamkeit ein Stück Gemeinschaft zu erfahren.
Ein herzlicher Dank gilt allen, die durch ihre Unterstützung und ihr Engagement zur Umsetzung dieses Projektes beigetragen haben. Mögen die Schwätzlebänke auf dem Friedhof St. Trudpert zu Orten werden, an denen Menschen Trost finden, Erinnerungen teilen und neue Begegnungen entstehen können.
WINDPARK SIRNITZ –Strecke wieder freigegeben | Information zum weiteren Vorgehen, 03.09.2026
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie darüber informieren, dass die L131 nach Abschluss der erforderlichen Arbeiten wieder für den Verkehr freigegeben wurde.
Nachdem das verunfallte Rotorblatt sowie die beteiligten Fahrzeuge am Wochenende geborgen worden waren, wurden die betroffenen Bereiche fachgerecht instandgesetzt. Die Strecke wurde zwischenzeitlich durch die zuständige Straßenmeisterei abgenommen und für den Verkehr freigegeben.
Zum Unfallhergang liegen uns derzeit noch keine abschließenden Erkenntnisse vor. Die Untersuchung der Ursache dauert an.
Bis zur Klärung des Unfallhergangs werden keine weiteren Rotorblatttransporte mittels Selbstfahrer durchgeführt.
Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich informieren.
Uns ist bewusst, dass die Sperrung und die damit verbundenen Einschränkungen für viele Anwohnerinnen und Anwohner eine Belastung waren. Wir bedanken uns daher ausdrücklich für Ihre Geduld während der notwendigen Bergungs-, Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten.
Herzliche Grüße
Ihr Windpark-Team
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Zusammenhang mit dem Bau der Windenergieanlagen werden ab Ende dieser Woche Wanderwege im Bereich der Anlagen S1 bis S3 vorübergehend gesperrt.
Weitere Informationen über die Sperrung der Wanderwege erhalten Sie unter Aktuelles - Aktuelle Windkraftprojekte - Windpark Sirnitz Dreispitz (DGE)
Am Donnerstag, 6. August 2026, wird das Gipfelkreuz auf dem „Köpfle“ durch die Forstarbeiter der Gemeinde demontiert und in eine liegende Position verbracht.
Grund hierfür ist das vorläufige Ergebnis einer Standsicherheitskontrolle. Diese lässt vermuten, dass die Standsicherheit des hölzernen Kreuzes aufgrund von Fäulnis und fortgeschrittener Verwitterung im Laufe der Jahre nicht mehr gewährleistet ist.
Die Demontage erfolgt vorsorglich aus Gründen der Verkehrssicherheit. Anschließend wird das Holzkreuz einer eingehenderen Untersuchung unterzogen, um seinen tatsächlichen Zustand zu beurteilen.
Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse wird über das weitere Vorgehen und gegebenenfalls über einen Ersatz des Gipfelkreuzes entschieden.
Die Gemeinde Münstertal wird die Bürgerschaft über die weiteren Entwicklungen informieren.
Ihr
Patrick Weichert
Bürgermeister












100 Jahre Rathaus Untermünstertal
Im Jahr 1926 wurde das neue Rathaus in Untermünstertal feierlich eingeweiht. Anlässlich dieses besonderen Ereignisses entstand eine Festschrift, die nicht nur den Ablauf der Einweihung dokumentiert, sondern auch die Bedeutung des Rathauses für die Gemeinde eindrucksvoll widerspiegelt.
Zum 100-jährigen Jubiläum freuen wir uns, diese historischen Seiten zugänglich zu machen. Sie geben einen lebendigen Einblick in die damalige Zeit, das Gemeindeleben und die Menschen, die das Münstertal geprägt haben.
Tauchen Sie ein in ein Stück Ortsgeschichte und entdecken Sie, wie vor einem Jahrhundert der Grundstein für das heutige Rathaus gelegt wurde.
Den Votrag von Judith Streiling (Landschaftserhaltungsverband Breisgau-Hochschwarzwald) über invasive Neophyten in Münstertal finden Sie hier.
Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) saniert die Höhenstraße auf dem Schauinsland (L 124) zwischen dem Abzweig zum Gießhübel auf Gemarkung der Stadt Freiburg und dem Notschreipass (Oberried) auf rund 8,5 Kilometern. Wie das RP mitteilt, muss die Straße dazu von Montag, 15.Juni bis voraussichtlich Mitte September abschnittsweise voll gesperrt werden. Saniert wird in dieser Zeit auch die Kreisstraße zwischen dem Abzweig und dem Gasthaus Gießhübel (K 9854). Die Umleitungen führen teils über den Gießhübel und teils über Hofsgrund. Die größte Einschränkung entsteht, wenn voraussichtlich im Juli die Fahrbahn auf dem Abschnitt oberhalb von Hofsgrund erneuert wird. Dann muss der Verkehr für etwa eine Woche über Oberried und Freiburg fahren. Die Sperrungen und Umleitungen gelten auch für den Radverkehr. Die einzelnen Bauabschnitte sowie die Umleitungen sind auf der Internetseite des RP beschrieben: www.rp-freiburg.de (Häufig nachgefragt – Aktuelle Baumaßnahmen - L 124 – Notschrei - Schauinsland: Fahrbahndeckenerneuerung).
Für die Rennen „Schauinsland König“ und „Schauinsland Klassik“ werden die Arbeiten vom 17. Juli bis zum 3. August unterbrochen, so dass die L 124 in dieser Zeit durchgängig befahrbar sein wird.
Die L 124 sei in die Jahre gekommen und weise zwischenzeitlich starke Schäden wie Risse und Abplatzungen der Fahrbahndecke auf, heißt es aus dem RP. Die Behörde weist darauf hin, dass der Zeitplan der Arbeiten sowie die Umleitungen mit dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald und der Stadt Freiburg abgestimmt wurden. Die Kosten der Sanierung in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro trägt das Land Baden-Württemberg.
Hier geht es direkt zur Projektseite auf der Internetseite des Regierungspräsidiums: L 124 – Notschrei - Schauinsland: Fahrbahndeckenerneuerung | Regierungspräsidium Freiburg
Alle Informationen zum Gemeindeentwicklungskonzept finden Sie hier:
https://www.muenstertal.de/leben-in-der-gemeinde/gemeindeentwicklungskonzept
Am 25. November 2023 ist das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ in Kraft getreten, durch welches insbesondere die Landesbauordnung (LBO) zum Teil wesentlich geändert wurde.
Bislang wurden in Zusammenhang mit baurechtlichen Verfahren im Regelfall sämtliche Eigentümer von einem Bauvorhaben benachrichtigt, deren Grundstücke an das jeweilige Baugrundstück angrenzen.
Mit der vorgenannten Änderung begrenzt der Gesetzgeber die Benachrichtigung von Angrenzern künftig nun nur noch auf Fälle, in denen Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften des öffentlichen Baurechts erforderlich werden (§ 55 LBO). Hier können die betroffenen Angrenzer weiterhin innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen Einwendungen vorbringen.
Dies wird künftig dazu führen, dass Benachrichtigungen von Angrenzern nur noch in den benannten und somit in voraussichtlich seltenen Fällen erfolgen werden.
Unabhängig von der geänderten Regelung prüft die Untere Baurechtsbehörde die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den jeweils zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Angrenzer, deren Einwendungen nicht entsprochen wurde oder deren öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange durch das Vorhaben berührt sein können, werden im Nachgang über die jeweilige Entscheidung informiert.
Im Falle der Durchführung eines Kenntnisgabeverfahrens nach § 51 LBO erfolgt grundsätzlich keine Benachrichtigung von Angrenzern mehr, da hier eine Entscheidung über Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen gesetzlich ausgeschlossen ist.
Diese Änderung findet gemäß § 77 Absatz 1 LBO Anwendung auf Verfahren, die ab dem 25. November 2023 eingereicht wurden.


Die Gemeinde Münstertal im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald macht einen weiteren Schritt in Richtung nachhaltige Infrastruktur: Der Netzbetreiber naturenergie netze rüstet von Mitte Januar bis Mitte Februar 2026 die gesamte Ortsdurchfahrt mit 83 Straßenleuchten auf moderne LED-Technik um. Bereits heute sind 438 der insgesamt 665 Leuchten im Gemeindegebiet auf energieeffiziente LED-Technik umgestellt. Auch die noch verbleibenden 227 konventionellen Leuchten sollen mittelfristig ausgetauscht werden.
Die Vorteile der neuen Beleuchtung sind beträchtlich. Neben einer jährlichen Stromeinsparung von rund 18.200 Kilowattstunden leistet die Umrüstung einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. „Über einen Zeitraum von 20 Jahren vermeiden wir durch die neuen Leuchten rund 159 Tonnen CO₂“, erklärt Jürgen Schelb, Experte für Straßenbeleuchtung bei naturenergie netze.
Bürgermeister Patrick Weichert weist auf weitere positive Effekte hin: „Die neuen Leuchten müssen weniger gewartet werden. Sie reduzieren außerdem die Lichtverschmutzung und sind insektenfreundlich.
Für die Montage setzt das Unternehmen auf eigenes, erfahrenes Personal und einen elektrisch betriebenen Hubsteiger – ein Verfahren, das sich bereits in zahlreichen Kommunen im Netzgebiet bewährt hat.
Die Modernisierung wird durch das Bundesumweltministerium gefördert (Förderkennzeichen 67K25719, weitere Informationen unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie). Kommunen, die ihre Außen- und Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umstellen, können Zuschüsse erhalten; vorausgesetzt, die neuen Anlagen sparen mindestens 50 Prozent CO₂ ein. Diese Einsparungen werden mit bis zu 25 Prozent bezuschusst.
Weitere Informationen zur LED-Umstellung und Fördermöglichkeiten unter: www.naturenergie-netze.de/strassenbeleuchtung.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
als Ihr Bürgermeister ist es mir ein Anliegen, für Sie erreichbar und präsent zu sein. Ein wichtiger Bestandteil dieser Bürgernähe ist die offene Bürgersprechstunde.
Dort können Sie direkt mit mir über Ihre Anliegen sprechen – seien es Ideen, Wünsche oder Kritik. Alles, was Sie ansprechen, wird ernst genommen. Falls eine direkte Lösung nicht möglich ist, leite ich Ihr Anliegen zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Fachämter weiter.
Die Bürgersprechstunden finden im Jahr 2026 zu folgenden Terminen jeweils ab 16:30 Uhr im Bürgermeisterzimmer statt:
- Mittwoch, 30. September 2026
- Mittwoch, 28. Oktober 2026
- Mittwoch, 25. November 2026
Für jede Bürgersprechstunde stehen vier Gesprächstermine à 15 Minuten zur Verfügung.
Eine Anmeldung ist erforderlich, um im Vorfeld eine gute Vorbereitung auf die Themen zu ermöglichen und Wartezeiten zu vermeiden.
Bitte melden Sie sich telefonisch bei meinem Sekretariat für einen Termin an:
Frau Fierro, Tel. 07636 707 21
Ich freue mich auf die Begegnung und den Austausch mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Weichert
Bürgermeister
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald wird ab 1. Oktober 2024 als Online-Plattform zur Antragstellung in baurechtlichen Angelegenheiten, als Nachfolge der Prozesse auf service-bw, das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) nutzen.
Bauanträge können ab dem 01.10.2024 ausschließlich über das virtuelle Bauamt (ViBa BW) eingereicht werden.
Weitere Informationen unter: www.lkbh.de/bauantrag
Im Virtuellen Bauamt stehen folgende Leistungen digital zur Verfügung:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen
- Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
- Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
- Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
Für die Antragstellung als Privatperson benötigt die Bauherrschaft eine BundID. Da bei der Bauantragstellung ein hohes Vertrauensniveau erforderlich ist, wird für die Anmeldung zu dem Online-Dienst für Bauherrinnen und Bauherren ein Online-Ausweis oder das ELSTER-Konto benötigt.
Die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser benötigen ein Unternehmenskonto, "Mein Unternehmenskonto", MUK. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer kann ein ELSTER-Konto erstellt werden.
Hilfestellungen, Downloads oder auch ein Video zur digitalen Antragstellung in baurechtlichen Verfahren sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkbh.de/bauantrag bereitgestellt.
Das Portal service-bw.de ist die E-Government-Plattform für Bürger, Unternehmen und die Verwaltungen in Baden-Württemberg.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier.




