Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden:
Gemarkung: Untermünstertal, Gewann: Kleine Langeck
Flst.Nr.: 627/9, Fläche: 33257 m², Nutzung: Landwirtschaftsfläche, Verkehrsfläche, Waldfläche
Gemarkung: Untermünstertal, Gewann: Kleine Langeck
Flst.Nr.: 627/10, Fläche: 3357 m², Nutzung: Landwirtschaftsfläche, Verkehrsfläche, Waldfläche
Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvorstellung dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Europaplatz 3, 79206
Breisach bis zum 26.09.2025 schriftlich mitteilen.
Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: 580- 3120 GV-2025-0838
Zum 1. September 2025 hat der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald weitere Teile des Nahverkehrsplans umgesetzt.
Viele Orte profitieren von häufigeren Verbindungen. Neue Liniennummern sorgen für bessere Orientierung.
Priorität hatten der Schülerverkehr sowie die Anbindung der Buslinien an die Züge der Münstertalbahn.
Linie 430 (bisher Linie 291): Münstertal – Wiedener Eck -- (Zeitplan)
- Fast jede Stunde eine Bus-Verbindung mit Anschluss zu den Zügen der S3.
- Die Busse beginnen früher und fahren abends länger, auch am Wochenende.
- Der Ortsteil Rotenbuck wird häufiger angefahren, auch am Wochenende.
- Der Schülerverkehr ist mit den Linien 432 und 436 neu geordnet.
Linie 432 (an Schultagen): Münstertal - Rotenbuck - Münsterhalden – Münstertal -- (Zeitplan)
- Fährt zu den gewohnten schulrelevanten Zeiten mit häufigen Anschlüssen zu den Zügen der S3.
Linie 436 (an Schultagen): Münstertal – Staufen – Heitersheim -- (Zeitplan)
- Fährt zu den gewohnten schulrelevanten Zeiten.
- Zuzüglich aller Fahrten zur Abt-Columban-Schule zu den gewohnten schulrelevanten Zeiten.
Die Bus- und Zugfahrpläne für Münstertal können Sie hier einzeln oder in einem gesammelten Dokument herunterladen.
Alle Fahrpläne des RFV finden Sie hier: https://www.rvf.de/fahrplan-netz/fahrplansuche
Im November 2024 musste die SWEG Pfeiftafeln am Bahnübergang Hof aufstellen. Damals wurde im Rahmen einer Verkehrsschau bei einer Person ein völlig verantwortungsloses Verhalten beobachtet.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung und der SWEG aber war aber die Reaktion darauf, die Züge zu jeder Tages- und Nachtzeit pfeifen zu lassen, auch nicht verhältnismäßig.
Nach etlichen Gesprächen, Forderungen, Stellungnahmen, verschiedenen gescheiterten Lösungsversuchen und auch Beschwerden aus der Bevölkerung konnten die beteiligten Behörden endlich gemeinsam eine rechtssichere Neubewertung der Situation vornehmen und eine Lösung vereinbaren, durch die das anlasslose Pfeifen wieder zurückgenommen werden wird.
Seit Donenrstag, 07.08.2025 warnen zusätzliche Blinklichter alle Passanten vor dem technisch ungesicherten, aber absolut rechtskonformen Bahnübergang. Die Lokführer müssen nicht mehr immer pfeifen, sondern nur noch wenn es – wie beim Autofahren – nötig ist.
Wir danken dem Gemeindebauhof, der SWEG, dem Landratsamt und dem Polizeipräsidium dafür, dass die endlich gefundene pragmatische Lösung in der letzten Woche so schnell umgesetzt werden konnte und die absurde Situation ein Ende gefunden hat.
Die Gemeinde Münstertal sucht für das Schuljahr 2025/2026
Bundesfreiwiligendienstleistende (m/w/d)
an der Abt-Columban-Schule sowie an der Spielwegschule.
Die Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte dieser Stelle liegen insbesondere in der Begleitung und Betreuung von Schülern. Darüber hinaus ist die Mitarbeit in der Kernzeit- und Hortbetreuung vorgesehen. Wenn Sie sich für die Arbeit mit Kindern begeistern können und vielleicht einen pädagogischen oder sozialen Beruf anstreben, sind Sie beim Bundesfreiwilligendienst genau richtig. Voraussetzung für den Bundesfreiwilligendienst ist, dass die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an die Gemeinde Münstertal, Personalamt, Wasen 47, 79244 Münstertal. Gerne auch per Mail an hdietsche@muenstertal.de.
Telefonische Auskünfte erteilt Frau Dietsche, Tel. 07636/707-34.
Ab dem 1. Mai 2025 werden Passbilder für Reisepässe und Personalausweise nur noch digital angenommen. Ausgedruckte Passbilder dürfen wir leider nicht mehr verwenden.
Sie haben nun auch die Möglichkeit, Ihr Passbild direkt bei uns im Rathaus anfertigen zu lassen.
Sie können also wählen, ob Sie Ihr digitales Lichtbild in einem Fotostudio oder im Rathaus erstellen lassen möchten.
Termine im Bürgerbüro können Sie sich online reservieren: www.muenstertal.de/buergerservice/terminvereinbarung
Hintergrund für diese neue Vorschrift ist der Kampf gegen das sogenannte Morphing. Bei dieser Technik werden mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen. Diese Bildmanipulation ist für das menschliche Auge nur schwer erkennbar. Durch die neuen, strengeren Verfahren sollen Betrug und die Fälschung von Ausweisen erschwert werden.
Bitte beachten Sie, dass für jedes bei uns erstellte digitale Lichtbild eine Gebühr von 6 € erhoben wird.
Bei Fragen zur neuen Regelung steht Ihnen das Team des Bürgerbüros unter 07636/70726 oder buergerbuero@muenstertal.de gerne zur Verfügung.
Die Gemeinde Münstertal lädt alle Bürgerinnen und Bürger der Außenbereiche herzlich zu den diesjährigen Rottengesprächen ein.
Diese Treffen bieten die Gelegenheit, direkt mit der Gemeindeverwaltung ins Gespräch zu kommen.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Ideen, Sorgen, Wünsche oder auch kritische Themen ansprechen, die speziell Ihre Siedlung (Rotte) betreffen.
Termine im Überblick:
• Rotte Stohren
Montag, den 29. September 2025,
um 19:30 Uhr
im Gasthof Gießhübel
• Rotte Neuhof
Montag, den 20. Oktober 2025,
um 19:30 Uhr
in der Skihütte Neuhof
• Rotte Münsterhalden
Montag, den 03. November 2025,
um 19:30 Uhr
im Gasthaus Hirschen
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und einen offenen, konstruktiven Austausch.
Die Gemeindeverwaltung
Die frühe und anhaltende Trockenheit belastet weiterhin unsere Gewässer mit ihren Ökosystemen. Das Landratsamt weist darauf hin, dass (wie schon im Amtsblatt vom 23. Mai veröffentlicht) die Wasserentnahme aus allen oberirdischen Gewässern verboten ist, sobald der Pegel Untermünstertal / Neumagen 10 cm oder weniger beträgt. Dies ist derzeit der Fall.
Den aktuellen Pegelstand können Sie in der App „Meine Pegel“ oder im Internet bei der Hochwasserzentrale BW abrufen: https://www.hvz.baden-wuerttemberg.de/pegel.html?id=00069
Das Tränken von Vieh ist auch bei Unterschreiten der Niedrigwasserstände zulässig, wenn das Wasser nicht aufgestaut und keine baulichen Veränderungen am Gewässer vorgenommen werden. Die Entnahme zum Tränken ist jedoch einzustellen, wenn die weitere Entnahme zu einer Schädigung des Gewässers führen kann.
Die „Rechtsverordnung zur Einschränkung der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald“ vom 24.08.2022 finden Sie hier.
Derzeit (Stand Juni 2025) liegen uns noch keine Informationen zur Verbreitung der Asiatischen Tigermücke im Münstertal vor.
Um eine Ansiedelung zu verhindern, empfiehlt es sich aber schon jetzt, typische Brutstätten wie stehendes Wasser zu vermeiden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Broschüre des Landesgesundheitsamtes und im Internet:
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
dieses Jahr jährt sich das Ende des 2. Weltkrieges zum 80. Mal.
Nur noch wenige Münstertäler Bürger*innen können sich an die Zeit des Krieges oder die unmittelbare Nachkriegszeit erinnern. Der Schrecken des Krieges und der Entbehrungen der Zeit verblassen und geraten langsam in Vergessenheit. Diesem Vergessen möchten wir gerne aktiv entgegenwirken und planen in diesem Jahr eine Ausstellung über Zeitzeugnisse aus der Zeit 1939 – 1945 und der unmittelbaren Nachkriegszeit. Insbesondere gefragt sind Briefe, Feldpost, Zeichnungen, Fotos und Tagebücher oder sonstige schriftliche und bildliche Zeugnisse aus dieser Zeit im Kontext der damaligen Geschehnisse, welche der Gemeinde als zeitliche begrenzte Leihgabe überlassen werden können. Auf Wunsch können diese Zeugnisse auch anonymisiert werden.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie uns bei diesem Vorhaben unterstützen könnten. Als Ansprechpartner stehe ich Ihnen gerne persönlich oder auch Herr Hauptamtsleiter Heinrich Waldmann zur Verfügung. Gerne können Sie sich auch per Email buergermeister@muenstertal.de an uns wenden. Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich jetzt schon sehr herzlich.
Ihr Patrick Weichert
Bürgermeister

Nachdem die Voruntersuchungen abgeschlossen sind, begannen am Montag, 12. Mai, die Sanierungsarbeiten der Stützmauer zwischen dem Scharfenstein und dem Neuhoflift in Obermünstertal (L 123, Münstertal, Breisgau-Hochschwarzwald). Die Arbeiten sollen Ende Oktober abgeschlossen sein. Der Verkehr wird einspurig per Ampel an der rund 300 Meter langen Baustelle vorbeigeführt.
Die Instandsetzung der Stützmauer kostet rund eine Million Euro. Die Arbeiten werden von der Firma Bombardi Tiefbau aus Titisee-Neustadt durchgeführt.
Gültig ab Montag, dem 17. Februar 2025
Mit der Beantragung eines Personalausweises erhält jede Person – unabhängig von ihrem Lebensalter – den zugehörigen PIN-Brief direkt im Rathaus ausgehändigt.
Hat die antragstellende Person zum Antragszeitpunkt das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, sind der Online-Ausweis und die Einmal-PIN deaktiviert. Den PIN-Brief inkl. der darin enthaltenen PUK sollte die antragstellende Person dennoch gut aufbewahren, damit sie die PUK im Bedarfsfall später nutzen kann. Nach Ihrem 16. Geburtstag kann sie den Online-Ausweis kostenfrei in der Personalausweisbehörde aktivieren lassen und dort Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN setzen. Die Einmal-PIN benötigt Sie hierfür nicht.
Viele Eltern beantragen einen Personalausweis für ihr Kleinkind lediglich als Ausweisdokument für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Den zum Ausweis gehörigen PIN-Brief erhalten sie dennoch ausgehändigt.
Vollendet das Kind innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Ausweises das 16. Lebensjahr nicht, kann das sorgeberechtigte Elternteil entscheiden, ob der PIN-Brief im Papiermüll entsorgt werden soll oder der PIN-Brief dennoch aufbewahren will.
Informationen zum Direktversand finden Sie hier.
Ehenamen
Das neue Ehenamensrecht ab Mai 2025
Kindesnamen
Rechtsänderung für Geburtsnamen von Kindern ab Mai 2025
Die Asiatische Hornisse hat sich in den letzten Jahren in ganz Baden-Württemberg verbreitet. Während die europäische Hornisse hauptsächlich Mücken und Fliegen jagt, sind durch die asiatische Hornisse auch Bienen bedroht.
Zu erkennen ist die Asiatische Hornisse an ihrer schwarzen Grundfärbung: Die Brust ist schwarz, der Hinterleib dunkel mit wenigen gelben Binden. Die Beine sind schwarz-gelb gefärbt.
Die Europäische Hornisse hat dagegen auch eine rot-braune Färbung und einen gelben Hinterleib mit schwarzen Streifen.
Die Europäische Hornisse und die Mittlere Wespe stehen unter Artschutz, die Asiatische Hornisse darf und sollte dagegen bekämpft werden.
Durch die frühzeitige Entnahme von Nestern soll die Ausbreitung in unserer Region verhindert und damit ein Beitrag zum Erhalt der heimischen Artenvielfalt geleistet werden.
Weitere Informationen zur Asiatischen Hornisse und den Unterschieden zur einheimischen Art:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Themenportal/Landwirtschaft_und_Fischerei/Bienen_und_Imkerei/Documents/Asiatische_Hornisse_Infoblatt.pdf
Gefundene Nester oder Sichtungen von Einzeltieren sollen an die Landesanstalt für Umwelt gemeldet werden: www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse-melden Ihre Meldung unterstützt die Erfassung der Verbreitung und Ausbreitung dieser Art in Baden-Württemberg.
Für die Bearbeitung der Meldung ist der genaue Fundort, das Funddatum und ein Bildnachweis wesentlich, um eine Verwechslung mit anderen Arten auszuschließen. Außerdem ist es hilfreich, wenn bei Rückfragen Kontakt aufgenommen werden kann. Bitte geben Sie deshalb eine E-Mail-Adresse an.
Hinweis zur Fundortmarkierung
Geben Sie zunächst die nächstgelegene Ortschaft ein, um in die Nähe des Fundortes zu gelangen. Verschieben Sie dann den blauen Marker auf die genaue Stelle. Mit dem „+“-Symbol kann der Maßstab vergrößert werden. Je tiefer Sie in die Karte hinein zoomen, umso genauer wird Ihre Meldung. Alternativ können Sie auch die nächst gelegene Straße eingeben.
Eine Karte mit den Orten der bisher eingegangenen Funden finden Sie hier: www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse-fundortkarte
ITERRA ENERGY STELLT UNTERSUCHUNGEN ZUM BAU EINES NEUEN WINDPARKS IN DER GEMEINDE EHRENKIRCHEN EIN.
Gießen, 21.03.2025 – Ende Februar 2025 hat sich die Geschäftsleitung der iTerra energy GmbH, einem Projektentwicklerbüro für Onshore-Windparks, einstimmig dafür entschieden, sämtliche Ambitionen zum Bau des Windparks Breisgau einzustellen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren die der Firma vorliegenden Ergebnisse einer Langzeit-Windmessung, die seit August 2024 durchgeführt wurde.
Ob ein Windpark wirtschaftlich tragfähig und damit für die jeweilige Region als sinnvoll anzusehen ist, hängt von einer ausreichenden Menge an erzeugter Energie durch entsprechende Windverhältnisse ab. Die Grundlage für eine erste Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines Windpark-Vorhabens bilden die Windatlas-Daten der einzelnen Bundesländer.
Die im Windatlas Baden-Württemberg enthaltenen Daten legen für den Standort Breisgau nahe, dass dieser für Windenergie geeignet ist. Zur Validierung dieser Daten führte die Firma uSens Energy Solutions GmbH im Auftrag der iTerra energy GmbH seit August 2024 eine Langzeit-Windmessung durch. Die ersten Ergebnisse der Messung offenbarten, dass die vorkommenden Windverhältnisse deutlich unter den Angaben des Windatlas‘ und den Erwartungen des Projektierers lagen, sodass eine erneute Prüfung der Wirtschaftlichkeit eindeutige Indikationen für einen Projektabbruch deduzierte.
In der Folge wurde die Windmessung eingestellt. Bis spätestens Ende März 2025 wird die für die Windmessung temporär errichtete Infrastruktur vollständig abgebaut. „Entgegen oftmaliger Behauptungen, Windpark-Vorhaben würden ohne eingehende Prüfungen und Untersuchungen beschlossen und durchgesetzt, zeigt der Windpark Breisgau, dass nicht jede Projektidee am Ende tatsächlich auch Realität wird“, resümiert Frank Sauvigny, CEO der iTerra energy GmbH.
Insgesamt 4 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 50.000 MWh/Jahr waren für den Windpark Breisgau vorgesehen, der im Jahr 2029 an das Netz gehen sollte.
Hintergrund:
Gegründet in 2015, betreut die iTerra energy GmbH umfassende Projekte im Bereich erneuerbarer Energien. Am Hauptsitz in Gießen sowie vier weiteren Standorten in Frankfurt, Stuttgart, Ulm und Bielefeld kümmern sich rund 60 Spezialisten und Spezialistinnen um die Realisierung von Windparks. iTerra energy verfügt über eine langjährige Expertise und ein breites Netzwerk an strategischen Partnern im Bereich von Onshore-Windenergieprojekten.
Weitere Informationen: www.iterra-energy.de
Kontaktdaten:
Inga Reich
PR- und Marketingmanagerin
Tel.: +49 641 9446478-61
E-Mail: ir@iterra-energy.de
Liebe/r Antragsteller/in von Führerscheinen,
das Bürgerbüro der Gemeinde Münstertal bittet von Anrufen abzusehen, die die Bearbeitungszeit Ihres Führerscheinantrags betreffen. Nach der Antragstellung im Rathaus werden die Führerscheinanträge durch uns zur zuständigen Führerscheinstelle beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald gesendet.
Ab diesem Zeitpunkt kann das Bürgerbüro keinerlei Auskünfte darüber geben, wie lange die Bearbeitungszeit gehen wird, wie der Bearbeitungsstatus Ihres Antrags ist, und warum die Bearbeitung so lange dauert.
Je nach Antrag ist grundsätzlich mit einer Bearbeitungsdauer von 10 - 12 Wochen zu rechnen.
Da die Anrufe diesbezüglich inzwischen einen extrem hohen Zeitanteil in Anspruch nehmen, möchten wir Sie bitten, sich bei jeglichen Fragen, Ihren laufenden Antrag betreffend, direkt mit der Führerscheinstelle, Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, E-Mail: fahrerlaubnisse@lkbh.de, in Verbindung zu setzen.
Das Bürgerbüro kann Ihnen in diesen Angelegenheiten leider nicht weiterhelfen und bedankt sich für Ihr Verständnis.
Ihr Bürgerbüro
Gemeinschaftsprojekt von Weideinfrastrukturverein, Gemeinde Münstertal und Landkreis erfolgreich umgesetzt
In Münsterhalden wurde der erste Bauabschnitt für ein zukunftsorientiertes Projekt zur Tränkewasserversorgung umgesetzt, das gleichermaßen der Weideviehhaltung, dem Schutz der Natur und der Klimaanpassung dient. Mit der neuen Anlage können die Weidetiere zuverlässig mit sauberem Tränkewasser versorgt werden – auch in sommerlichen Trockenphasen.
Das Wasser wird behutsam dem Sirnitzgrundbach und 2 kleineren Oberflächengewässern über Einläufe entnommen und gefiltert, bevor es in drei großen Zisternen mit einem Gesamtvolumen von rund 20.000 Litern gespeichert wird. Von dort gelangt es über ein Leitungsnetz, welches in weiteren Bauabschnitten zu erstellen ist, direkt zu den Tränkestellen auf den Weideflächen. Durch diese Vorgehensweise entfällt das aufwändige Füllen und Aufstellen von Tränkefässern auf der Weide, während den Trockenperioden.
Wichtiger Initiator des Vorhabens war der Weideinfrastrukturverein Münsterhalden, in dem sich 4 Landwirte engagieren. Durch den tatkräftigen Einsatz und die Eigenleistung des Vereins konnte ein maßgeblicher Beitrag zum Erfolg geleistet werden. Die Gemeinde Münstertal unterstützte das Projekt mit 30.000 Euro, der Landkreis steuerte weitere 20.000 Euro bei. Dieses Zusammenspiel von ehrenamtlichem Engagement und öffentlicher Förderung zeigt, wie regionale Partnerschaften nachhaltige Lösungen ermöglichen können.
Bei der offiziellen Vorstellung des Projekts war auch der 1. Landesbeamte Dr. Martin Barth anwesend, um sich vor Ort ein Bild von der neuen Anlage und ihrer Bedeutung für Landwirtschaft, Natur und regionale Infrastruktur zu machen.
Neben dem unmittelbaren Nutzen für die Landwirte leistet das Projekt einen wichtigen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel. Dauergrünland, ein wichtiges Ökosystem mit höchster Biodiversität, Erosionsschutz, Trinkwasser- und CO2- Speicher, wird erhalten. Hitzeperioden und unregelmäßige Niederschläge machen eine vorausschauende Infrastruktur nötig, um die Landwirtschaft in der Region langfristig abzusichern.
Bürgermeister Patrick Weichert betont: „Dieses Projekt sichert nicht nur die Weidehaltung in Münsterhalden. Es trägt zum Erhalt unserer vielfältigen Kulturlandschaft bei, schützt gleichzeitig unsere natürlichen Wasserressourcen und stärkt die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels.“
Mit der neuen Tränkewasserversorgung ist Münsterhalden für kommende Herausforderungen gut gerüstet – ein Beispiel dafür, wie Landwirtschaft, Naturschutz und Klimaanpassung Hand in Hand gehen können.
Die Kalkulationsgrundlagen für die Wassergebühren und Abwassergebühren (Schmutz- und Regenwassergebühren) 2025 stehen noch nicht fest, so dass ein möglicher Anpassungsbedarf nicht mehr vor Jahresende festgestellt werden kann.
Änderungen bei den geplanten Verbrauchsmengen und/oder den Kostenfaktoren können Auswirkungen auf die Höhe der Gebühren haben. Dies kann zu einer Senkung oder zu einer Steigerung der bisherigen Gebühren führen.
Sofern sich ein Anpassungsbedarf ergibt, wird die Gebührenkalkulation nachgeholt. Eine mögliche Änderung soll rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Die Verwaltung bittet die Gebührenschuldner eine mögliche Gebührenerhöhung einzuplanen.
Ab sofort steht im Bereich rund um das Rathaus Münstertal ein leistungsstarkes öffentliches WLAN zur Verfügung. Dank der erfolgreichen Zusammenarbeit mit den Firmen G & R Netzwerktechnik GmbH sowie Michael Ortlieb GmbH konnten mehrere moderne WLAN-Access Points installiert werden, die eine flächendeckende Abdeckung sicherstellen.
Mit der WLAN-Kennung „WillkommenImTal“ können Bürger*innen und Gäste nun in den Bereichen um und im Rathaus, in der Tourist-Information, der Belchenhalle, im Foyer, sowie in der Schule, surfen.
Ein echter Mehrwert für das Münstertal
Dieses Angebot bereichert den Alltag von Einheimischen und Besucher*innen gleichermaßen. Ob Informationen recherchieren, Fotos teilen oder einfach nur entspannt surfen – das neue WLAN macht es möglich.
Einfach und komfortabel nutzen
Die Verbindung ist kinderleicht: Einfach das Smartphone oder Tablet mit dem WLAN „WillkommenImTal“ verbinden und sofort kostenfrei lossurfen. Nach der ersten Anmeldung bleibt das Gerät automatisch mit dem Netz verbunden, solange man sich im versorgten Bereich befindet oder zwischen wechselt.
Wir freuen uns, diesen Service anbieten zu können und wünschen Ihnen viel Freude beim Surfen!
Wie sind die Hebesätze der Gemeinde Münstertal ab dem 01.01.2025?
In der Gemeinderatssitzung am 12.11.2024 wurden die neuen Hebesätze für die Grundsteuer durch die Hebesatzsatzung beschlossen.
Es gelten ab 01.01.2025 folgende Hebesätze:
Grundsteuer A Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 200 % der Grundsteuermessbeträge
Grundsteuer B Grundstücke 180 % der Grundsteuermessbeträge
Wann weiß ich, wie viel Grundsteuer ich ab 2025 zahlen muss?
Sie erhalten voraussichtlich im Januar 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid. Die für das Kalenderjahr 2025 zu zahlende Grundsteuer können Sie aber vorab selbst ermitteln, wenn Sie den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag auf den 1. Januar 2025 vom Finanzamt erhalten haben. Multiplizieren Sie hierzu den Grundsteuermessbetrag (nicht den Grundsteuerwert) mit dem neuen Hebesatz:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz : 100
Ich habe noch keine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben. Das Finanzamt hat trotzdem einen Bescheid geschickt und die Werte geschätzt. Muss ich noch etwas tun?
Die Frist zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Da Sie Ihre Erklärung bis zum Ablauf der Abgabefrist nicht an das Finanzamt übermittelt haben, hat das Finanzamt Ihre Besteuerungsgrundlagen geschätzt. Ihre Abgabepflicht besteht trotz der Schätzung weiterhin. Geben Sie die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts deshalb unbedingt so schnell wie möglich ab.
Bitte beachten Sie, dass sich die Gemeinde an den Grundlagenbescheid des Finanzamtes halten muss. Wurden die Werte zu hoch geschätzt, muss die Gemeinde die Grundsteuer dementsprechend veranlagen.
Ich habe Widerspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid beim Finanzamt eingelegt. Dieser ist noch offen.
Bitte beachten Sie, dass ihr Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Die Gemeinde hat keinerlei Kenntnis, für welche Grundsteuerwertbescheide offene Widersprüche vorhanden sind. Die übermittelten Grundsteuermessbescheide werden dementsprechend veranlagt. Die festgesetzten Raten müssen zur Fälligkeit beglichen werden. Wird der Grundsteuermessbescheid im Nachhinein angepasst, erhalten Sie einen geänderten Grundsteuerbescheid.
Ich habe für die Grundsteuer bisher einen Dauerauftrag angelegt. Muss ich nun etwas tun?
Denken Sie bitte daran, dass sich die Grundsteuerraten ändern werden und Sie Ihre Daueraufträge den neuen Werten anpassen müssen. Nicht zuordenbare Überweisungen müssen zurücküberwiesen werden. Um Mahnkosten und Säumniszuschläge zu vermeiden, empfehlen wir die Abgabe eines Sepa-Mandats. Die Raten werden somit bei Fälligkeit von der Gemeindekasse eingezogen. Bereits erteilte Sepa-Mandate sind weiterhin gültig.
Für weitergehende Informationen:
https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer-dossier
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html
Merkblätter des Gutachterausschusses:
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform im Rahmen der Zuständigkeit des Gutachterausschusses
Ich habe ein Anliegen im Bürgerbüro. Was muss ich tun?
Grundsätzlich ist eine Terminvereinbarung u.a. für folgende Anliegen notwendig:
Änderung des Wohnsitzes innerhalb der Gemeinde, Anmeldung des Wohnsitzes, Wegzug ins Ausland, Beantragung Personalausweis-Reisepass-Führerschein, Gewerbeangelegenheiten, Melderegisterangelegenheiten, Kirchenaustritt.
Für Abholangelegenheiten, das Beantragen eines Führungszeugnisses oder das Abholen von Anträgen im Sozialbereich ist keine Terminvereinbarung notwendig.
Warum brauche ich überhaupt einen Termin?
Unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro müssen eine Vielzahl von Arbeiten durchführen. Daher ist es zum einen wichtig, dass sie sich für die Angelegenheiten vorbereiten können. Andererseits können Sie sich bei einer Terminvereinbarung darauf verlassen, dass Ihre Angelegenheit auch zu diesem Zeitpunkt bearbeitet wird.
Wie mache ich einen Termin aus?
Sie können telefonisch (Tel. 07636 707 26) oder online über unsere Homepage einen Termin vereinbaren: www.muenstertal.de/buergerservice/terminvereinbarung.
Ich möchte nur etwas abholen. Brauche ich einen Termin?
Bereits beantragte Unterlagen (u.a. Pass, Reisepass, Führerschein) können zu den jeweiligen Öffnungszeiten ohne einen Termin abgeholt werden. Bitte beachten Sie allerdings, dass Bürger*innen mit einem vereinbarten Termin (auch zur Abholung) bevorzugt gegenüber denjenigen Bürger*innen behandelt werden, die ohne Termin bei einer Abholsache im Bürgerbüro vorstellig werden.
Wie sind denn die Öffnungszeiten des Bürgerbüros?
Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros sind wie folgt:
Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 bis 18:00 Uhr.
Komme ich ohne Termin überhaupt in das Rathausgebäude?
Sie kommen zu den Öffnungszeiten selbstverständlich auch ohne Termin ins Rathausgebäude.
Ich brauche nur eine Auskunft. Was kann ich tun?
Sie können sich per Mail (buergerbuero@muenstertal.de) an das Bürgerbüro wenden oder telefonisch (Tel 07636 707 26). Es ist möglich, dass Sie unsere Mitarbeiterinnen wegen Terminen nicht gleich erreichen können. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt nochmal oder schreiben Sie eine Mail.
Ich habe einen wirklich dringenden Notfall und habe keinen Termin. Was kann ich tun?
Unsere Mitarbeiterinnen lassen niemandem im Regen stehen. Im Rahmen unserer personellen und zeitlichen Möglichkeiten helfen wir Ihnen unbürokratisch weiter.
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald wird ab 1. Oktober 2024 als Online-Plattform zur Antragstellung in baurechtlichen Angelegenheiten, als Nachfolge der Prozesse auf service-bw, das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) nutzen.
Bauanträge können ab dem 01.10.2024 ausschließlich über das virtuelle Bauamt (ViBa BW) eingereicht werden.
Weitere Informationen unter: www.lkbh.de/bauantrag
Im Virtuellen Bauamt stehen folgende Leistungen digital zur Verfügung:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen
- Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
- Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
- Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
Für die Antragstellung als Privatperson benötigt die Bauherrschaft eine BundID. Da bei der Bauantragstellung ein hohes Vertrauensniveau erforderlich ist, wird für die Anmeldung zu dem Online-Dienst für Bauherrinnen und Bauherren ein Online-Ausweis oder das ELSTER-Konto benötigt.
Die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser benötigen ein Unternehmenskonto, "Mein Unternehmenskonto", MUK. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer kann ein ELSTER-Konto erstellt werden.
Hilfestellungen, Downloads oder auch ein Video zur digitalen Antragstellung in baurechtlichen Verfahren sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkbh.de/bauantrag bereitgestellt.
Am 25. November 2023 ist das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ in Kraft getreten, durch welches insbesondere die Landesbauordnung (LBO) zum Teil wesentlich geändert wurde.
Bislang wurden in Zusammenhang mit baurechtlichen Verfahren im Regelfall sämtliche Eigentümer von einem Bauvorhaben benachrichtigt, deren Grundstücke an das jeweilige Baugrundstück angrenzen.
Mit der vorgenannten Änderung begrenzt der Gesetzgeber die Benachrichtigung von Angrenzern künftig nun nur noch auf Fälle, in denen Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften des öffentlichen Baurechts erforderlich werden (§ 55 LBO). Hier können die betroffenen Angrenzer weiterhin innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen Einwendungen vorbringen.
Dies wird künftig dazu führen, dass Benachrichtigungen von Angrenzern nur noch in den benannten und somit in voraussichtlich seltenen Fällen erfolgen werden.
Unabhängig von der geänderten Regelung prüft die Untere Baurechtsbehörde die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den jeweils zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Angrenzer, deren Einwendungen nicht entsprochen wurde oder deren öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange durch das Vorhaben berührt sein können, werden im Nachgang über die jeweilige Entscheidung informiert.
Im Falle der Durchführung eines Kenntnisgabeverfahrens nach § 51 LBO erfolgt grundsätzlich keine Benachrichtigung von Angrenzern mehr, da hier eine Entscheidung über Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen gesetzlich ausgeschlossen ist.
Diese Änderung findet gemäß § 77 Absatz 1 LBO Anwendung auf Verfahren, die ab dem 25. November 2023 eingereicht wurden.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in meinem Wahlkampf habe ich Ihnen versprochen, ein bürgernaher und präsenter Bürgermeister zu sein. Ein Baustein soll hierbei die offene Bürgersprechstunde sein.
In der Bürgersprechstunde haben Sie die die Möglichkeit, mit dem Bürgermeister in Kontakt zu treten und Themen zu besprechen, die Ihnen auf der Seele brennen. Alle dabei angesprochenen Anregungen, Wünsche und Kritikpunkte werden ernst genommen und zur anschließenden Bearbeitung an die Fachämter weitergegeben, falls ich nicht schon in der Bürgersprechstunde direkt helfen kann.
Meine Bürgersprechstunde findet immer am letzten Mittwoch eines Monats ab 16:30 Uhr im Rathaus Münstertal statt..
Die Termine 2025:
Mittwoch, den 22. Oktober 2025
Mittwoch, den 26. November 2025
Für jede Bürgersprechstunde sind fünf Termine mit jeweils 15 Minuten zu vergeben. Eine Anmeldung ist erforderlich, um im Vorfeld sich auf die Themen einzustellen und auch um Wartezeiten zu vermeiden.
Sie können sich bei meinem Sekretariat telefonisch für einen Termin anmelden: Frau Tanja Fierro, Tel. 07636 707 21.
Ich freue mich auf die Begegnung und den Austausch mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Weichert
Bürgermeister
Das Portal service-bw.de ist die E-Government-Plattform für Bürger, Unternehmen und die Verwaltungen in Baden-Württemberg.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier.