Die Stellenausschreibung finden Sie hier.
Zum 01.02.2025 übernimmt Heinrich Waldmann die Hauptamtsleitung in Münstertal.
Der Gemeinderat wählte ihn in der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatsitzung klar mehrheitlich trotz einem sehr engen und guten Bewerberfeld zum Nachfolger von Heiko Riesterer, der nach fünf Jahren zum Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald wechselt.
Der Absolvent der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl verfügt über eine langjährige Berufserfahrung u.a. als stellvertretender Hauptamtsleiter bei der Gemeinde Hartheim am Rhein. Weiter ist er als Dozent für Kommunalrecht bei der Verwaltungsschule Freiburg tätig.
Die Gemeindeverwaltung, die Mitarbeiter*innen und der Gemeinderat freuen sich eine so kompetente Fachkraft für diese verantwortungsvolle Stelle gewonnen zu haben.
Am Wochenende 19./20.2024 kam es zu einem Einbruchsversuch im Rathaus Münstertal. Von Unbekannten wurde versucht die Eingangstür am Hintereingang aufzubrechen.
Hierbei ist ein hoher Sachschaden an der historischen Tür entstanden, der ersten Schätzungen bis zu 10.000 Euro beträgt.
Nun bitten wir die Bevölkerung um Ihre Mithilfe: Wer hat an diesem Wochenende etwas verdächtiges bemerkt oder beobachtet?
Jeder Hinweis zählt! Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf unter Tel. 07636 707 0 oder gemeinde@muenstertal.de.
Für Hinweise, die konkret zur Ergreifung der Täter führen, ist eine Belohnung von 500,00 Euro ausgesetzt.
Ich habe ein Anliegen im Bürgerbüro. Was muss ich tun?
Grundsätzlich ist eine Terminvereinbarung u.a. für folgende Anliegen notwendig:
Änderung des Wohnsitzes innerhalb der Gemeinde, Anmeldung des Wohnsitzes, Wegzug ins Ausland, Beantragung Personalausweis-Reisepass-Führerschein, Gewerbeangelegenheiten, Melderegisterangelegenheiten, Kirchenaustritt.
Für Abholangelegenheiten, das Beantragen eines Führungszeugnisses oder das Abholen von Anträgen im Sozialbereich ist keine Terminvereinbarung notwendig.
Warum brauche ich überhaupt einen Termin?
Unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro müssen eine Vielzahl von Arbeiten durchführen. Daher ist es zum einen wichtig, dass sie sich für die Angelegenheiten vorbereiten können. Andererseits können Sie sich bei einer Terminvereinbarung darauf verlassen, dass Ihre Angelegenheit auch zu diesem Zeitpunkt bearbeitet wird.
Wie mache ich einen Termin aus?
Sie können telefonisch (Tel. 07636 707 26) oder online über unsere Homepage einen Termin vereinbaren: www.muenstertal.de/buergerservice/terminvereinbarung.
Ich möchte nur etwas abholen. Brauche ich einen Termin?
Bereits beantragte Unterlagen (u.a. Pass, Reisepass, Führerschein) können zu den jeweiligen Öffnungszeiten ohne einen Termin abgeholt werden. Bitte beachten Sie allerdings, dass Bürger*innen mit einem vereinbarten Termin (auch zur Abholung) bevorzugt gegenüber denjenigen Bürger*innen behandelt werden, die ohne Termin bei einer Abholsache im Bürgerbüro vorstellig werden.
Wie sind denn die Öffnungszeiten des Bürgerbüros?
Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros sind wie folgt:
Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
neu: Donnerstag: 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 bis 18:00 Uhr.
Komme ich ohne Termin überhaupt in das Rathausgebäude?
Sie kommen zu den Öffnungszeiten selbstverständlich auch ohne Termin ins Rathausgebäude.
Ich brauche nur eine Auskunft. Was kann ich tun?
Sie können sich per Mail (buergerbuero@muenstertal.de) an das Bürgerbüro wenden oder telefonisch (Tel 07636 707 26). Es ist möglich, dass Sie unsere Mitarbeiterinnen wegen Terminen nicht gleich erreichen können. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt nochmal oder schreiben Sie eine Mail.
Ich habe einen wirklich dringenden Notfall und habe keinen Termin. Was kann ich tun?
Unsere Mitarbeiterinnen lassen niemandem im Regen stehen. Im Rahmen unserer personellen und zeitlichen Möglichkeiten helfen wir Ihnen unbürokratisch weiter.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie darüber informieren, dass im Januar 2025 kein Neujahrsempfang stattfinden wird. Stattdessen hat sich die Idee entwickelt, einen Frühjahrsempfang am 04. April 2025 zu veranstalten.
Diese Entscheidung wurde getroffen, da zu Beginn des Jahres viele Veranstaltungen stattfinden und es oft zu Terminkollisionen kommt.
In den nächsten Wochen werden wir genauere Details zur Veranstaltung veröffentlichen.
Ihr
Patrick Weichert
Bürgermeister
Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitgeteilt muss an der L 131 zwischen Schweighof (Badenweiler) und Sirnitz (Müllheim, Breisgau-Hochschwarzwald) ein massiver Felsblock entfernt und zwei Fangzäune und zwei Fangnetze montiert werden, um die Verkehrssicherheit auf dieser Strecke zu gewährleisten.
Die L 131 muss deshalb in diesem Bereich ab Montag, 4. November, für drei Wochen gesperrt werden. Der Pkw-Verkehr wird über Münsterhalden (L 130) umgeleitet. Für den Schwerverkehr über 7,5 Tonnen ist eine Umleitungsstrecke über das Wiedener Eck (L 123) und die Belchenstraße (K 6341 und L 142) nach Schönau ausgewiesen. Im Anschluss an die dreiwöchige Vollsperrung sei die L 131 für Restarbeiten in diesem Bereich halbseitig gesperrt, der Verkehr werde per Ampel geregelt. heißt es aus dem RP.
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald wird ab 1. Oktober 2024 als Online-Plattform zur Antragstellung in baurechtlichen Angelegenheiten, als Nachfolge der Prozesse auf service-bw, das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) nutzen.
Bauanträge können ab dem 01.10.2024 ausschließlich über das virtuelle Bauamt (ViBa BW) eingereicht werden.
Weitere Informationen unter: www.lkbh.de/bauantrag
Im Virtuellen Bauamt stehen folgende Leistungen digital zur Verfügung:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen
- Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
- Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
- Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
Für die Antragstellung als Privatperson benötigt die Bauherrschaft eine BundID. Da bei der Bauantragstellung ein hohes Vertrauensniveau erforderlich ist, wird für die Anmeldung zu dem Online-Dienst für Bauherrinnen und Bauherren ein Online-Ausweis oder das ELSTER-Konto benötigt.
Die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser benötigen ein Unternehmenskonto, "Mein Unternehmenskonto", MUK. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer kann ein ELSTER-Konto erstellt werden.
Hilfestellungen, Downloads oder auch ein Video zur digitalen Antragstellung in baurechtlichen Verfahren sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkbh.de/bauantrag bereitgestellt.
Die Gemeinde wird auch in diesem Jahr alle Halter mit 6 und mehr Ziegen mit einer Ziegenprämie unterstützen.
Aus diesem Grund bitten wir um Mitteilung der zum Stichtag 15. Oktober 2024 gehaltenen Ziegen bis spätestens 31. November 2024.
Entsprechende Meldeformulare sind ebenfalls auf dem Informationsständer neben dem Eingang zum Bürgerbüro erhältlich.
Merkblatt "Stopp Tigermücke" (mit freundlicher Genehmigung der Stadtgärtnerei Basel-Stadt)
Liebe/r Antragsteller/in von Führerscheinen,
das Bürgerbüro der Gemeinde Münstertal bittet von Anrufen abzusehen, die die Bearbeitungszeit Ihres Führerscheinantrags betreffen. Nach der Antragstellung im Rathaus werden die Führerscheinanträge durch uns zur zuständigen Führerscheinstelle beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald gesendet.
Ab diesem Zeitpunkt kann das Bürgerbüro keinerlei Auskünfte darüber geben, wie lange die Bearbeitungszeit gehen wird, wie der Bearbeitungsstatus Ihres Antrags ist, und warum die Bearbeitung so lange dauert.
Je nach Antrag ist grundsätzlich mit einer Bearbeitungsdauer von 13 - 15 Wochen zu rechnen.
Da die Anrufe diesbezüglich inzwischen einen extrem hohen Zeitanteil in Anspruch nehmen, möchten wir Sie bitten, sich bei jeglichen Fragen, Ihren laufenden Antrag betreffend, direkt mit der Führerscheinstelle, Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, E-Mail: fahrerlaubnisse@lkbh.de, in Verbindung zu setzen.
Das Bürgerbüro kann Ihnen in diesen Angelegenheiten leider nicht weiterhelfen und bedankt sich für Ihr Verständnis.
Ihr Bürgerbüro
Am 25. November 2023 ist das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ in Kraft getreten, durch welches insbesondere die Landesbauordnung (LBO) zum Teil wesentlich geändert wurde.
Bislang wurden in Zusammenhang mit baurechtlichen Verfahren im Regelfall sämtliche Eigentümer von einem Bauvorhaben benachrichtigt, deren Grundstücke an das jeweilige Baugrundstück angrenzen.
Mit der vorgenannten Änderung begrenzt der Gesetzgeber die Benachrichtigung von Angrenzern künftig nun nur noch auf Fälle, in denen Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften des öffentlichen Baurechts erforderlich werden (§ 55 LBO). Hier können die betroffenen Angrenzer weiterhin innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen Einwendungen vorbringen.
Dies wird künftig dazu führen, dass Benachrichtigungen von Angrenzern nur noch in den benannten und somit in voraussichtlich seltenen Fällen erfolgen werden.
Unabhängig von der geänderten Regelung prüft die Untere Baurechtsbehörde die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den jeweils zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Angrenzer, deren Einwendungen nicht entsprochen wurde oder deren öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange durch das Vorhaben berührt sein können, werden im Nachgang über die jeweilige Entscheidung informiert.
Im Falle der Durchführung eines Kenntnisgabeverfahrens nach § 51 LBO erfolgt grundsätzlich keine Benachrichtigung von Angrenzern mehr, da hier eine Entscheidung über Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen gesetzlich ausgeschlossen ist.
Diese Änderung findet gemäß § 77 Absatz 1 LBO Anwendung auf Verfahren, die ab dem 25. November 2023 eingereicht wurden.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in meinem Wahlkampf habe ich Ihnen versprochen, ein bürgernaher und präsenter Bürgermeister zu sein. Ein Baustein soll hierbei die offene Bürgersprechstunde sein.
In der Bürgersprechstunde haben Sie die die Möglichkeit, mit dem Bürgermeister in Kontakt zu treten und Themen zu besprechen, die Ihnen auf der Seele brennen. Alle dabei angesprochenen Anregungen, Wünsche und Kritikpunkte werden ernst genommen und zur anschließenden Bearbeitung an die Fachämter weitergegeben, falls ich nicht schon in der Bürgersprechstunde direkt helfen kann.
Meine Bürgersprechstunde findet immer am letzten Mittwoch eines Monats ab 16:00 Uhr im Rathaus Münstertal statt.
Die Termine 2024:
27.11.2024
Für jede Bürgersprechstunde sind fünf Termine mit jeweils 15 Minuten zu vergeben. Eine Anmeldung ist erforderlich, um im Vorfeld sich auf die Themen einzustellen und auch um Wartezeiten zu vermeiden.
Sie können Sie sich bei meinem Sekretariat telefonisch für einen Termin anmelden: Frau Tanja Fierro, Tel. 07636 707 21.
Ich freue mich auf die Begegnung und den Austausch mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Weichert
Bürgermeister
Das Portal service-bw.de ist die E-Government-Plattform für Bürger, Unternehmen und die Verwaltungen in Baden-Württemberg.
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