Auch in diesem Jahr haben alle Ziegenhalter die Möglichkeit eine Prämie zu beantragen.
Der Antrag läuft in diesem Jahr jedoch nicht separat, sondern kann im November zusammen mit dem Landschaftspflegegeld der Gemeinde und dem Düngemittelzuschuss zur Flächenkalkung beantragt werden. Das Antragsformular wird Ihnen postalisch zugesandt.
Ausstellungseröffnung am 14. November 2025 im Rathaus
Am Freitag, den 14. November 2025, wird um 18:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Münstertal die Ausstellung „Fenster in die Vergangenheit – Münstertal von 1939–1945“ eröffnet.
Die Ausstellung widmet sich Einzelschicksalen aus den Jahren des Zweiten Weltkriegs und beleuchtet, wie diese dunkle Zeit das Leben im Münstertal geprägt hat. Nach mehreren Aufrufen an die Bürgerschaft, persönliche Erinnerungen, Dokumente oder Gegenstände aus dieser Zeit zur Verfügung zu stellen, sind zahlreiche bewegende und wertvolle Beiträge eingegangen.
Im Rahmen der Eröffnung werden die Vitrinen mit ausgewählten Exponaten vorgestellt. Darüber hinaus findet ein Interview mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen statt, die aus ihren persönlichen Erlebnissen aus dieser Zeit berichten. Diese Stimmen eröffnen einen berührenden Blick auf das Leben während der Kriegsjahre und machen Geschichte unmittelbar erlebbar.
Die Ausstellung soll ein „Fenster in die Vergangenheit“ öffnen und dazu anregen, über die Bedeutung von Erinnerung, Frieden und Zusammenhalt nachzudenken.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der Eröffnung am 14. November 2025 um 18:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses teilzunehmen.
Ihr
Patrick Weichert
Bürgermeister
Entlang der Stohrenstraße finden vom 03.11.2025 bis ca. 21.11.2025 Forstarbeiten zur Verkehrssicherung statt.
Die Strecke ist voll gesperrt. Währenddessen bleibt die Durchfahrt für Rettungsdienste stets gewährleistet, Anwohner müssen jedoch mit kurzen Wartezeiten rechnen.
An alle Vereine, Institutionen und Organisationen
Zur Erstellung des kommunalen Veranstaltungskalenders für das Jahr 2026 werden alle Vereine und sonstige Veranstalter gebeten, ihre Veranstaltungen bis spätestens
17. November 2025
schriftlich bei der Gemeindeverwaltung oder per Email an lscheurer@muenstertal.de einzureichen.
Wir bitten darum, auch Veranstaltungen wie Hocks, Generalversammlungen, Konzerte usw. die außerhalb gemeindeeigener Räumlichkeiten stattfinden anzugeben, damit es zu keinen Terminüberschneidungen kommt.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Scheurer unter der Tel. Nr. 707-41 gerne zur Verfügung.
Seit dem 1. September bildet die Gemeinde Münstertal zwei junge Männer zum Forstwirt aus. Bürgermeister Patrick Weichtert begrüßte Jonas Durst und Marcel Richter bereits am 4. September im Rathaus. Seitdem sind beide in der Rotte des Forstreviers Branden unter Leitung von Forstrevierleiter Wolfgang Gutmann unterwegs. Neben dem sicheren Umgang mit der Motorsäge durch Schnittübungen, Jungbestands- und Gerätepflege, stehen Baumbestimmungsübungen und Arbeitssicherheit auf dem Praxislehrplan.
Zusammen mit Forstwirt Adrian Steiger werden sie, nach seiner Meisterprüfung Ende November, eine Azubirotte bilden und an verschiedenen Bereichen im Ober- und Untertal Einblick in alle Arbeitsbereiche, von Seilkranhieben über Pflanzungen bis hin zur Weginstandsetzung, bekommen.
Am 17. Oktober besuchte Bürgermeister Weichert zusammen mit der Gemeindeforstverwaltung die Forstwirte auf der Limberghütte, um aktuelle Themen, Wünsche und Ziele zu Besprechen. Der Münstertäler Gemeindeforst erstreckt sich über 2.696 ha mit vorwiegend steilem und somit für die Bewirtschafter sehr anspruchsvollem Gelände.
Die Gemeindeverwaltung wünscht beiden Lehrlingen viel Erfolg und Spaß in der Ausbildung!
Als vorbereitende Maßnahme zum weiteren Ausbau der L 123 steht die Befahrung der Grundstücksanschlüsse (Schmutz- und Regenwasser), abgehend vom Hauptkanal in der L 123 bis in die privaten Grundstücke hinein, an.
Die Verwaltung informiert darüber, dass mit der Befahrung nun gestartet wird.

Die Gemeinde Münstertal lädt Sie zu einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 12. November 2025, um 19 Uhr in das Foyer der Belchenhalle ein.
Nicht nur unsere älteren Mitbürger und Mitbürgerinnen sind herzlich willkommen – auch Verwandte, Freunde und alle, die sich vor diesem Kriminalitätsphänomen schützen wollen!
Kriminalhauptkommissar Frank Erny vom Referat Prävention des Polizeipräsidiums Freiburg möchte Ihnen mit seinem Vortrag helfen, Betrügern nicht auf den Leim zu gehen.
Am Telefon geben sich Kriminelle als Polizistinnen und Polizisten, nahe Verwandte oder andere vertrauenswürdige Personen aus, um Geld zu erbeuten.
Sie schaffen es, ältere Menschen zu verunsichern oder zu verängstigen. Viele sind dann bereit, Bargeld oder Wertsachen an die Kriminellen zu übergeben.
Wer aber die Tricks kennt, ist gut gewappnet.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in meinem Wahlkampf habe ich Ihnen versprochen, ein bürgernaher und präsenter Bürgermeister zu sein. Ein Baustein soll hierbei die offene Bürgersprechstunde sein.
In der Bürgersprechstunde haben Sie die die Möglichkeit, mit dem Bürgermeister in Kontakt zu treten und Themen zu besprechen, die Ihnen auf der Seele brennen. Alle dabei angesprochenen Anregungen, Wünsche und Kritikpunkte werden ernst genommen und zur anschließenden Bearbeitung an die Fachämter weitergegeben, falls ich nicht schon in der Bürgersprechstunde direkt helfen kann.
Meine Bürgersprechstunde findet immer am letzten Mittwoch eines Monats ab 16:30 Uhr im Rathaus Münstertal statt..
Die Termine 2025:
Mittwoch, den 26. November 2025
Für jede Bürgersprechstunde sind fünf Termine mit jeweils 15 Minuten zu vergeben. Eine Anmeldung ist erforderlich, um im Vorfeld sich auf die Themen einzustellen und auch um Wartezeiten zu vermeiden.
Sie können sich bei meinem Sekretariat telefonisch für einen Termin anmelden: Frau Tanja Fierro, Tel. 07636 707 21.
Ich freue mich auf die Begegnung und den Austausch mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Weichert
Bürgermeister

Nachdem die Voruntersuchungen abgeschlossen sind, begannen am Montag, 12. Mai, die Sanierungsarbeiten der Stützmauer zwischen dem Scharfenstein und dem Neuhoflift in Obermünstertal (L 123, Münstertal, Breisgau-Hochschwarzwald). Die Arbeiten sollen Ende Oktober abgeschlossen sein. Der Verkehr wird einspurig per Ampel an der rund 300 Meter langen Baustelle vorbeigeführt.
Die Instandsetzung der Stützmauer kostet rund eine Million Euro. Die Arbeiten werden von der Firma Bombardi Tiefbau aus Titisee-Neustadt durchgeführt.
ITERRA ENERGY STELLT UNTERSUCHUNGEN ZUM BAU EINES NEUEN WINDPARKS IN DER GEMEINDE EHRENKIRCHEN EIN.
Gießen, 21.03.2025 – Ende Februar 2025 hat sich die Geschäftsleitung der iTerra energy GmbH, einem Projektentwicklerbüro für Onshore-Windparks, einstimmig dafür entschieden, sämtliche Ambitionen zum Bau des Windparks Breisgau einzustellen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren die der Firma vorliegenden Ergebnisse einer Langzeit-Windmessung, die seit August 2024 durchgeführt wurde.
Ob ein Windpark wirtschaftlich tragfähig und damit für die jeweilige Region als sinnvoll anzusehen ist, hängt von einer ausreichenden Menge an erzeugter Energie durch entsprechende Windverhältnisse ab. Die Grundlage für eine erste Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines Windpark-Vorhabens bilden die Windatlas-Daten der einzelnen Bundesländer.
Die im Windatlas Baden-Württemberg enthaltenen Daten legen für den Standort Breisgau nahe, dass dieser für Windenergie geeignet ist. Zur Validierung dieser Daten führte die Firma uSens Energy Solutions GmbH im Auftrag der iTerra energy GmbH seit August 2024 eine Langzeit-Windmessung durch. Die ersten Ergebnisse der Messung offenbarten, dass die vorkommenden Windverhältnisse deutlich unter den Angaben des Windatlas‘ und den Erwartungen des Projektierers lagen, sodass eine erneute Prüfung der Wirtschaftlichkeit eindeutige Indikationen für einen Projektabbruch deduzierte.
In der Folge wurde die Windmessung eingestellt. Bis spätestens Ende März 2025 wird die für die Windmessung temporär errichtete Infrastruktur vollständig abgebaut. „Entgegen oftmaliger Behauptungen, Windpark-Vorhaben würden ohne eingehende Prüfungen und Untersuchungen beschlossen und durchgesetzt, zeigt der Windpark Breisgau, dass nicht jede Projektidee am Ende tatsächlich auch Realität wird“, resümiert Frank Sauvigny, CEO der iTerra energy GmbH.
Insgesamt 4 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 50.000 MWh/Jahr waren für den Windpark Breisgau vorgesehen, der im Jahr 2029 an das Netz gehen sollte.
Hintergrund:
Gegründet in 2015, betreut die iTerra energy GmbH umfassende Projekte im Bereich erneuerbarer Energien. Am Hauptsitz in Gießen sowie vier weiteren Standorten in Frankfurt, Stuttgart, Ulm und Bielefeld kümmern sich rund 60 Spezialisten und Spezialistinnen um die Realisierung von Windparks. iTerra energy verfügt über eine langjährige Expertise und ein breites Netzwerk an strategischen Partnern im Bereich von Onshore-Windenergieprojekten.
Weitere Informationen: www.iterra-energy.de
Kontaktdaten:
Inga Reich
PR- und Marketingmanagerin
Tel.: +49 641 9446478-61
E-Mail: ir@iterra-energy.de
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald wird ab 1. Oktober 2024 als Online-Plattform zur Antragstellung in baurechtlichen Angelegenheiten, als Nachfolge der Prozesse auf service-bw, das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) nutzen.
Bauanträge können ab dem 01.10.2024 ausschließlich über das virtuelle Bauamt (ViBa BW) eingereicht werden.
Weitere Informationen unter: www.lkbh.de/bauantrag
Im Virtuellen Bauamt stehen folgende Leistungen digital zur Verfügung:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen
- Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
- Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
- Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
Für die Antragstellung als Privatperson benötigt die Bauherrschaft eine BundID. Da bei der Bauantragstellung ein hohes Vertrauensniveau erforderlich ist, wird für die Anmeldung zu dem Online-Dienst für Bauherrinnen und Bauherren ein Online-Ausweis oder das ELSTER-Konto benötigt.
Die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser benötigen ein Unternehmenskonto, "Mein Unternehmenskonto", MUK. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer kann ein ELSTER-Konto erstellt werden.
Hilfestellungen, Downloads oder auch ein Video zur digitalen Antragstellung in baurechtlichen Verfahren sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkbh.de/bauantrag bereitgestellt.
Am 25. November 2023 ist das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ in Kraft getreten, durch welches insbesondere die Landesbauordnung (LBO) zum Teil wesentlich geändert wurde.
Bislang wurden in Zusammenhang mit baurechtlichen Verfahren im Regelfall sämtliche Eigentümer von einem Bauvorhaben benachrichtigt, deren Grundstücke an das jeweilige Baugrundstück angrenzen.
Mit der vorgenannten Änderung begrenzt der Gesetzgeber die Benachrichtigung von Angrenzern künftig nun nur noch auf Fälle, in denen Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften des öffentlichen Baurechts erforderlich werden (§ 55 LBO). Hier können die betroffenen Angrenzer weiterhin innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen Einwendungen vorbringen.
Dies wird künftig dazu führen, dass Benachrichtigungen von Angrenzern nur noch in den benannten und somit in voraussichtlich seltenen Fällen erfolgen werden.
Unabhängig von der geänderten Regelung prüft die Untere Baurechtsbehörde die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den jeweils zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Angrenzer, deren Einwendungen nicht entsprochen wurde oder deren öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange durch das Vorhaben berührt sein können, werden im Nachgang über die jeweilige Entscheidung informiert.
Im Falle der Durchführung eines Kenntnisgabeverfahrens nach § 51 LBO erfolgt grundsätzlich keine Benachrichtigung von Angrenzern mehr, da hier eine Entscheidung über Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen gesetzlich ausgeschlossen ist.
Diese Änderung findet gemäß § 77 Absatz 1 LBO Anwendung auf Verfahren, die ab dem 25. November 2023 eingereicht wurden.
Das Portal service-bw.de ist die E-Government-Plattform für Bürger, Unternehmen und die Verwaltungen in Baden-Württemberg.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier.




