Die Gemeinde Münstertal sucht zum 01.12.2025 oder später
Sachbearbeiter für die Liegenschaftsverwaltung und Hauptverwaltung (m/w/d)
in Voll- oder Teilzeit.
Die Stelle der Liegenschaftsverwaltung (50%) umfasst im Wesentlichen die Verwaltung und Bewirtschaftung der kommunalen Liegenschaften sowie die Mitarbeit bei weiteren Angelegenheiten der Bauverwaltung.
Die Stelle der Hauptverwaltung (50%) umfasst im Wesentlichen die Verwaltung der Kernzeit- und Hortbetreuung, Raumvergaben, Redaktion Mitteilungsblatt, Administration Homepage, Vertretung Bürgerbüro sowie die Mitarbeit bei weiteren Angelegenheiten der Hauptverwaltung.
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. eine vergleichbare Qualifikation oder eine andere geeignete Ausbildungsrichtung
- Gute EDV-Kenntnisse (MS-Office)
- Teamfähigkeit sowie selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
- Engagement und Zuverlässigkeit
Wir bieten Ihnen:
- Vielseitiges, interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet
- Gute Einarbeitung durch die bisherige Stelleninhaberin
- Eine Vollzeitstelle mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden bzw. zwei Teilzeitstellen mit jeweils 19,5 Stunden
- Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in einem tollen Team
- Bezahlung gemäß den geltenden Vorschriften für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Entgeltgruppe 7 bzw. Entgeltgruppe 8.
- Hansefit
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann richten Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe Ihres gewünschten Beschäftigungsumfangs bis zum 29.10.2025 an die Gemeindeverwaltung Münstertal, Wasen 47, 79244 Münstertal. Gerne auch per Mail an bewerbung@muenstertal.de als zusammenhängendes PDF-Dokument.
Für Auskünfte stehen Ihnen Herr Waldmann, Hauptamtsleiter, Tel.: 07636/707-22 und Frau Dietsche, Personalverwaltung, Tel.: 07636/707-34, gerne zur Verfügung.
An alle Vereine, Institutionen und Organisationen
Zur Erstellung des kommunalen Veranstaltungskalenders für das Jahr 2026 werden alle Vereine und sonstige Veranstalter gebeten, ihre Veranstaltungen bis spätestens
17. November 2025
schriftlich bei der Gemeindeverwaltung oder per Email an lscheurer@muenstertal.de einzureichen.
Wir bitten darum, auch Veranstaltungen wie Hocks, Generalversammlungen, Konzerte usw. die außerhalb gemeindeeigener Räumlichkeiten stattfinden anzugeben, damit es zu keinen Terminüberschneidungen kommt.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Scheurer unter der Tel. Nr. 707-41 gerne zur Verfügung.
Als vorbereitende Maßnahme zum weiteren Ausbau der L 123 steht die Befahrung der Grundstücksanschlüsse (Schmutz- und Regenwasser), abgehend vom Hauptkanal in der L 123 bis in die privaten Grundstücke hinein, an.
Die Verwaltung informiert darüber, dass mit der Befahrung nun gestartet wird.

Die Gemeinde Münstertal lädt Sie zu einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 12. November 2025, um 19 Uhr in das Foyer der Belchenhalle ein.
Nicht nur unsere älteren Mitbürger und Mitbürgerinnen sind herzlich willkommen – auch Verwandte, Freunde und alle, die sich vor diesem Kriminalitätsphänomen schützen wollen!
Kriminalhauptkommissar Frank Erny vom Referat Prävention des Polizeipräsidiums Freiburg möchte Ihnen mit seinem Vortrag helfen, Betrügern nicht auf den Leim zu gehen.
Am Telefon geben sich Kriminelle als Polizistinnen und Polizisten, nahe Verwandte oder andere vertrauenswürdige Personen aus, um Geld zu erbeuten.
Sie schaffen es, ältere Menschen zu verunsichern oder zu verängstigen. Viele sind dann bereit, Bargeld oder Wertsachen an die Kriminellen zu übergeben.
Wer aber die Tricks kennt, ist gut gewappnet.
Die Gemeinde Münstertal lädt alle Bürgerinnen und Bürger der Außenbereiche herzlich zu den diesjährigen Rottengesprächen ein.
Diese Treffen bieten die Gelegenheit, direkt mit der Gemeindeverwaltung ins Gespräch zu kommen.
Hier können Sie Ihre Anliegen, Ideen, Sorgen, Wünsche oder auch kritische Themen ansprechen, die speziell Ihre Siedlung (Rotte) betreffen.
Termine im Überblick:
• Rotte Neuhof
Montag, den 20. Oktober 2025,
um 19:30 Uhr
in der Skihütte Neuhof
• Rotte Münsterhalden
Montag, den 03. November 2025,
um 19:30 Uhr
im Gasthaus Hirschen
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und einen offenen, konstruktiven Austausch.
Die Gemeindeverwaltung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in meinem Wahlkampf habe ich Ihnen versprochen, ein bürgernaher und präsenter Bürgermeister zu sein. Ein Baustein soll hierbei die offene Bürgersprechstunde sein.
In der Bürgersprechstunde haben Sie die die Möglichkeit, mit dem Bürgermeister in Kontakt zu treten und Themen zu besprechen, die Ihnen auf der Seele brennen. Alle dabei angesprochenen Anregungen, Wünsche und Kritikpunkte werden ernst genommen und zur anschließenden Bearbeitung an die Fachämter weitergegeben, falls ich nicht schon in der Bürgersprechstunde direkt helfen kann.
Meine Bürgersprechstunde findet immer am letzten Mittwoch eines Monats ab 16:30 Uhr im Rathaus Münstertal statt..
Die Termine 2025:
Mittwoch, den 22. Oktober 2025
Mittwoch, den 26. November 2025
Für jede Bürgersprechstunde sind fünf Termine mit jeweils 15 Minuten zu vergeben. Eine Anmeldung ist erforderlich, um im Vorfeld sich auf die Themen einzustellen und auch um Wartezeiten zu vermeiden.
Sie können sich bei meinem Sekretariat telefonisch für einen Termin anmelden: Frau Tanja Fierro, Tel. 07636 707 21.
Ich freue mich auf die Begegnung und den Austausch mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Weichert
Bürgermeister

Nachdem die Voruntersuchungen abgeschlossen sind, begannen am Montag, 12. Mai, die Sanierungsarbeiten der Stützmauer zwischen dem Scharfenstein und dem Neuhoflift in Obermünstertal (L 123, Münstertal, Breisgau-Hochschwarzwald). Die Arbeiten sollen Ende Oktober abgeschlossen sein. Der Verkehr wird einspurig per Ampel an der rund 300 Meter langen Baustelle vorbeigeführt.
Die Instandsetzung der Stützmauer kostet rund eine Million Euro. Die Arbeiten werden von der Firma Bombardi Tiefbau aus Titisee-Neustadt durchgeführt.
ITERRA ENERGY STELLT UNTERSUCHUNGEN ZUM BAU EINES NEUEN WINDPARKS IN DER GEMEINDE EHRENKIRCHEN EIN.
Gießen, 21.03.2025 – Ende Februar 2025 hat sich die Geschäftsleitung der iTerra energy GmbH, einem Projektentwicklerbüro für Onshore-Windparks, einstimmig dafür entschieden, sämtliche Ambitionen zum Bau des Windparks Breisgau einzustellen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren die der Firma vorliegenden Ergebnisse einer Langzeit-Windmessung, die seit August 2024 durchgeführt wurde.
Ob ein Windpark wirtschaftlich tragfähig und damit für die jeweilige Region als sinnvoll anzusehen ist, hängt von einer ausreichenden Menge an erzeugter Energie durch entsprechende Windverhältnisse ab. Die Grundlage für eine erste Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines Windpark-Vorhabens bilden die Windatlas-Daten der einzelnen Bundesländer.
Die im Windatlas Baden-Württemberg enthaltenen Daten legen für den Standort Breisgau nahe, dass dieser für Windenergie geeignet ist. Zur Validierung dieser Daten führte die Firma uSens Energy Solutions GmbH im Auftrag der iTerra energy GmbH seit August 2024 eine Langzeit-Windmessung durch. Die ersten Ergebnisse der Messung offenbarten, dass die vorkommenden Windverhältnisse deutlich unter den Angaben des Windatlas‘ und den Erwartungen des Projektierers lagen, sodass eine erneute Prüfung der Wirtschaftlichkeit eindeutige Indikationen für einen Projektabbruch deduzierte.
In der Folge wurde die Windmessung eingestellt. Bis spätestens Ende März 2025 wird die für die Windmessung temporär errichtete Infrastruktur vollständig abgebaut. „Entgegen oftmaliger Behauptungen, Windpark-Vorhaben würden ohne eingehende Prüfungen und Untersuchungen beschlossen und durchgesetzt, zeigt der Windpark Breisgau, dass nicht jede Projektidee am Ende tatsächlich auch Realität wird“, resümiert Frank Sauvigny, CEO der iTerra energy GmbH.
Insgesamt 4 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 50.000 MWh/Jahr waren für den Windpark Breisgau vorgesehen, der im Jahr 2029 an das Netz gehen sollte.
Hintergrund:
Gegründet in 2015, betreut die iTerra energy GmbH umfassende Projekte im Bereich erneuerbarer Energien. Am Hauptsitz in Gießen sowie vier weiteren Standorten in Frankfurt, Stuttgart, Ulm und Bielefeld kümmern sich rund 60 Spezialisten und Spezialistinnen um die Realisierung von Windparks. iTerra energy verfügt über eine langjährige Expertise und ein breites Netzwerk an strategischen Partnern im Bereich von Onshore-Windenergieprojekten.
Weitere Informationen: www.iterra-energy.de
Kontaktdaten:
Inga Reich
PR- und Marketingmanagerin
Tel.: +49 641 9446478-61
E-Mail: ir@iterra-energy.de
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald wird ab 1. Oktober 2024 als Online-Plattform zur Antragstellung in baurechtlichen Angelegenheiten, als Nachfolge der Prozesse auf service-bw, das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) nutzen.
Bauanträge können ab dem 01.10.2024 ausschließlich über das virtuelle Bauamt (ViBa BW) eingereicht werden.
Weitere Informationen unter: www.lkbh.de/bauantrag
Im Virtuellen Bauamt stehen folgende Leistungen digital zur Verfügung:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen
- Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
- Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
- Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
Für die Antragstellung als Privatperson benötigt die Bauherrschaft eine BundID. Da bei der Bauantragstellung ein hohes Vertrauensniveau erforderlich ist, wird für die Anmeldung zu dem Online-Dienst für Bauherrinnen und Bauherren ein Online-Ausweis oder das ELSTER-Konto benötigt.
Die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser benötigen ein Unternehmenskonto, "Mein Unternehmenskonto", MUK. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer kann ein ELSTER-Konto erstellt werden.
Hilfestellungen, Downloads oder auch ein Video zur digitalen Antragstellung in baurechtlichen Verfahren sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkbh.de/bauantrag bereitgestellt.
Am 25. November 2023 ist das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ in Kraft getreten, durch welches insbesondere die Landesbauordnung (LBO) zum Teil wesentlich geändert wurde.
Bislang wurden in Zusammenhang mit baurechtlichen Verfahren im Regelfall sämtliche Eigentümer von einem Bauvorhaben benachrichtigt, deren Grundstücke an das jeweilige Baugrundstück angrenzen.
Mit der vorgenannten Änderung begrenzt der Gesetzgeber die Benachrichtigung von Angrenzern künftig nun nur noch auf Fälle, in denen Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften des öffentlichen Baurechts erforderlich werden (§ 55 LBO). Hier können die betroffenen Angrenzer weiterhin innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen Einwendungen vorbringen.
Dies wird künftig dazu führen, dass Benachrichtigungen von Angrenzern nur noch in den benannten und somit in voraussichtlich seltenen Fällen erfolgen werden.
Unabhängig von der geänderten Regelung prüft die Untere Baurechtsbehörde die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den jeweils zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Angrenzer, deren Einwendungen nicht entsprochen wurde oder deren öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange durch das Vorhaben berührt sein können, werden im Nachgang über die jeweilige Entscheidung informiert.
Im Falle der Durchführung eines Kenntnisgabeverfahrens nach § 51 LBO erfolgt grundsätzlich keine Benachrichtigung von Angrenzern mehr, da hier eine Entscheidung über Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen gesetzlich ausgeschlossen ist.
Diese Änderung findet gemäß § 77 Absatz 1 LBO Anwendung auf Verfahren, die ab dem 25. November 2023 eingereicht wurden.
Das Portal service-bw.de ist die E-Government-Plattform für Bürger, Unternehmen und die Verwaltungen in Baden-Württemberg.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier.